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wurden. Zu gleicher Zeit erlangte sie das Vorrecht, dapkvrbkkin England noch in Waleseine Bankgesellschast aus mehr als sechs Thcilnehmern zusammengesetzt sein dürft. Diegroßen Vorschüsse, welche sie so bald nach ihrer Errichtung der Negierung dadurch zu leistenvermochte, daß sie in Creirung ihrer Banknoten nicht beschrankt war, bildeten den haupstäch-lichsten Grund ihres steigenden Reichthums, der sie in den Stand setzte, den Thcilnehmern sobeträchtliche Dividenden auszuzahlen. Die erste bedeutende Verlängerung des Bankprivilc-giums erfolgte l 708 auf 25 Jahre in Folge eines unverzinslichen Vorschusses von 400000 Ps.St. Von da an bis ! 729 schwankte die jährliche Dividende zwischen 5und 0 Procent. Jm J.1700 erhöhte sie ihr Capital bis auf 5,058547 Pf. St. und l7lO auf 5,550005 Pf.St. Das Bankprivilegium wurde 1713 bis zum I. 1742 verlängert, als die Bank esübernahm, 1,200000 Pf. St. Schatzscheine in Umlauf zu bringen. Von 1718 an fanddie Negierung es für zweckmäßig, bei allen ihren Geldgeschäften sich der Bank zu bedienen,wogegen diese ihr Vorschüsse auf die Land- und Malzabgabcn, auf Schatzkammerschcine undandere Unterpfänder machte, und 1722 wurde das Bankcapital bis auf 8,059995 Pf. St.vermehrt. Von 1732 an, wo der Grundstein ihres gegenwärtigen Gebäudes gelegt wurde,bis 1747 betrug die Dividende jährlich 5'i> Procent. Um das l742ablaufendePrivilegiumbis 1764 erneuert zu erhalten, borgte die Bank der Regierung 1,600000 Pf. St. ohneZinsen, und um diese Summe zu erlangen, ward nun das Bankcapital bis auf 9,800000Pf. St. vermehrt. Den ersten bedeutenden Anlauf auf die Bank veranlaßte 1745 derAufstand in Schottland. Als jedoch in einer öffentlichen Versammlung l IIOKauflcuteihrcBereitwilligkeit erklärten, die Noten der Bank anzunchmen, legte sich die Aufregung.Hierauf wurde 1746 das Bankcapital bis auf 10,780000 Pf. St. gebracht. Die blei-bende unverzinsliche Schuld der Regierung an die Bank betrug 11,686800 Pf. St., aufwelcher Höhe sie sich bis 1816 erhielt. Bis >759 hatte die Bank nur Noten nicht unter20 Pf. St. ausgegcbcn; von da an aber brachte sie deren von >5 und 10 Pf. in Umlauf,sowie auch die ersten Postbills, d. h. in 21 Tagen zahlbare Anweisungen für bei ihr einkafsirteZinsen der Staatsschuld. Im 1.1764 erhielt die Bank ihr Privilegium bis 1786 erneuert,wofür sie eine Mill. Pf. St. aufSchatzkammerschcine bis 1766 vorschoß. Von da bis 1781 be-trug die jährliche Dividende 5/2 Proccnt. Als 1781 ihr Privilegium bis >8I2erncuert.wurde,mußte sie abermals zwei Mill. Pf. St. auf drei Jahre zu 3 Proccnt jährlich der Negierung Vor-schüßen. Die Dividende betrug nun bis 1788 jährlich 6 Procent; auch wurde in dieser Zeitgesetzlich entschieden, daß die Bank nicht verbunden sei, nachgcmachte Noten zu bezahlen. ImI. 1782 brachte man das Bankcapital auf 11,642400 Pf St., auf welcher Höhe es bis1816 blieb. Die Vergütung von 562 Pf. 10 Sch. St. für die Million, welche die Bankvon der Regierung für die Verwaltung der Staatsschuld bisher erhalten hatte, wurde 1786auf 450 Pf St. herabgesetzt. Von 1788 — 1807 betrug die jährliche Dividende 7 Pro-cent. Im I. 1794 begann die Bank Noten zu 5 Pf. auszugebcn; die politischen Ver-hältnisse vcranlaßten 1797 einen Anlauf, sodaß der Vorrath edler Metalle in der Bankbis auf 1,086170 Pf. St. sich minderte. Das Parlament beschloß die Einstellung derEinlösung der Noten der Bank bis sechs Monate nach Beendigung des Kriegs, und dieBank gab nun Noten zu 1 und 2 Pf. St. aus. Um die Erneuerung des Privilegiums bis1833 zu erhalten, mußte die Bank im I 1800 der Regierung 3 Mill. auf sechs Jahreohne Zinsen leihen. Im 1.1807 ward die Dividende auf 10 Procent festgesetzt, und in dieserWeise bis 1823 gezahlt. Nach dem Frieden von 1815, wo die Nichteinlösung, gewöhn-lich die Bankrestriction genannt, hätte aufhörcn sollen, wurde beschlossen, dieselbe bis1818 fortdauern zu lassen und im I. 1816 das Capital der Bank auf 14,553000 PfSt. gebracht. Für die Erlaubniß dazu mußte die Bank der Regierung drei Mill. borgen,sodaß das unverzinsliche Darlehen nun 14,686800 Pf St. betrug. Im I. 1818 wurdedie Bankrestriction noch um ein Jahr verlängert und 1819 festgesetzt, daß von da an dieBaarzahlungen in Goldbarren nach stufenweis sinkenden Preisen, von >823 aber in Gold-münzen des Königreichs und daß die Einlösung der kleinen Noten bis 1825 staltfindcn solleIm Dec. dieses Jahres hatte die Bank in Folge einer großen Handelkrisis einen Anlauf wienoch nie zu bestehen, sodaß sie genöthigt war, die noch vorhandenen der eingezogcncn Ein-Conv.-Lex. Neunte Aust. II. o