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2 (1845) Balde bis Buchhandel
Entstehung
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Banken 29

Noten laufen als baares Geld um, können zu jeder Zeit ohne allen Verlust realisirt Werden, sindjedoch von zu Hohem Betrage (l 00 bis l OOO LHlr.), als daß sie für den nieder« Verkehr paffenkönnten. Die ganze Anstalt ist nur auf den Hähern Geldvcrkehr von Einfluß und macht überihre Geschäfte gar nichts bekannt, daher man sowol über den Betrag derselben, welcher langenicht die Höhe erreicht haben kann, deren die Anstalt fähig tväre, als auch über den Standder letztem ganz im Dunkeln sich befindet. 3) Die Hamburger Bank wurde 1619gestiftet, hauptsächlich um eine unveränderliche Währung zu erlangen. Sie ist eine reineGirobank, welche die dazu erfoderlichen Depositen nicht in Münze, sondern in Barren, dieMark fein zu 442 Schilling, annimmt und sie zu 444 Schilling wieder ausgibt, also für dieAufbewahrung beinahe ein halbes Procent sich bezahlen läßt. Sie leihet auch Geld aufJuwelen zu drei Viertel ihres Werthes. Die Stadt ist für alle bei der Bank niedergclegtePfänder verantwortlich, welche versteigert werden, wenn sie daselbst ein Jahr und sechs Wo-chen ohne Bezahlung der Zinsen verbleiben. Wird der Überschuß der daraus gelösten Sum-men binnen drei Jahren nicht abgefodert, so verfällt er den Armen. Diese Anstalt gilt all-gemein für eine der am besten verwalteten in und außer Europa. Im 1.1069 erlitt sie einenur vorübergehende Störung und 181314 insofern eine zweite, als Marschall Davoustsich des noch in der Bank liegenden Privateigenthums an 7'/- Mill. Mark Banco (14 Mill.Francs) bemächtigte. Die franz. Negierung erstattete gemäß dem Vertrage vom 27. Oct.1816 dafür nur 10 Mill. Francs in einer jährlichen Rente von'/-Mill. Francs auf das großeBuch. 4) Die Leipziger Bank wurde imJ. 1838 genau nach dem schottischen Systemegegründet mit einem Capitale von 1,500000 Thlr., welches nach Belieben vergrößert werdenkann. Ihr Geschäftskreis besteht in Annahme fremder Gelder sowol zur Aufbewahrung alszur Verzinsung, im Discontircn guter Wechsel und Anweisungen, im Ankauf solider aufauswärtige Plätze gezogener Wechsel, in Vorschüssen gegen sichere Bürgschaft, im Ankaufvon Staatspapiercn und Pfandbriefen, jedoch höchstens nur zum Betrage von einem Fünfteldes Actiencapitals, in Vorschüssen gegen Verpfändung von Staatspapieren, Actien, auf dieBank girirten Wechseln oder andern werthvollen, dem Verderben nicht ausgesetzten Gegen-ständen und Urstoffen, in Vorschüssen auf laufende Rechnung gegen unterpfändliche Einsetzungvon Grundstücken bis zur Höhe des zugesagten Credits und in Aufbewahrung werthvollerGegenstände. Streitigkeiten werden nur durch Schiedsrichter entschieden. Die Bank hatdas Recht, Banknoten, jedoch nicht unter dem Betrage von 20 Thlr. und an den Vorzeigcrzahlbar, auszugeben, welche gegen dem in Metallgeld oder in Gold- oder Silberbarren vor-handenen Fonds das Verhältniß von drei zu zwei nicht überschreiten dürfen. Ein königlicherCommissar ist dafür verantwortlich, daß dieses Verhältniß nie vermindert werde, und übt fürdie Staatsregierung das Recht der Beaufsichtigung über die Bank aus, jedoch ohne alle Ein-mischung in den Geschäftsbetrieb. Die Actionaire werden durch einen Ausschuß von 20Mitgliedern der Verwaltung gegenüber vertreten, der diese in ihrer Geschäftsführung zu con-troliren hat. Generalversammlungen werden vom Directorium veranstaltet, alljährlich istwenigstens eine nach Ablauf des Rechnungsjahres zu hallten. Das Directorium besteht aussechs verwaltenden und einem vollziehenden Dircctor. Die Bank gewann von Anfang andie Neigung und das Zutrauen des Publicums, sodaß bei einer sofortigen baaren Einzahlungvon 25 Procent des Capitals oder 62'/- Thlr. für die Actie dennoch 55000 Actien binnenwenig Tagen unterschrieben wurden, obschon dem Publicum nur 4500 Actien offen gelassenwaren. Die Geschäfte der Bank nehmen fortwährend zu, und der Curs ihrer Actien, wel-cher schon während der Subscription auf 108 stand, ist in unausgesetztem Steigen begriffen. 5) Die Ritterschaftliche Privatbank in Stettin wurde 1824 von einem Ver-eine pommerscher Gutsbesitzer in Stettin auf Actien errichtet. Nur Besitzer solcher Ritter-güter, welche ein Folium in den Hypothekenbüchern der Oberlandesgerichte Pommerns hatten,konnten Actionaire der Bank werden. Ein Gesammtbetrag von einer Million Thalcr solltedurch 250 baar einzuzahlende Actien zu 4000 Thlr. zusammengebracht werden, dagegendie Bank eine Million Thaler in Bankscheinen ausgeben, der Werth aber der ausgegcbencnBankscheine stets zum Einlösen vorhanden sein. Außerdem wurde durch Einzahlung von100 Tblr. für jede Actie ein Betriebsfonds gebildet, auch leistete die Staatsregiemng einenzinsfreien Vorschuß von 200000 Thlr. in Staatsschuldscheinen. Die Geschäfte der Bank