26 Banken
von Actionaircn zusammengebrachtcn Capitale von 2,-100000 Thlr. war dazu bestimmt, UN.abhängig von der Regierung zur Herstellung des Nationalcrcdits zu wirken; allein 180-1verloren die neuen Bankzettcl 25 und die alten -15 Procent, und 1813 bot man 1800 Thlr. mBankzcttel für einen Thlr. in Münze. Im 1.1813 wurde eine neue königliche Bank errichtet,hauptsächlich zu dem Zwecke, das alte Papiergeld aus dem Verkehre zurückzuziehen, und1818 in eine Nationalbank verwandelt, die auf eine erste Priorität von 6 Procent allesErundeigenthums in Dänemark und den Herzcgthümcrn fundirt, sich bis auf die neuesteZeit ihrem Zwecke entsprechend gezeigt hat. Ihre Actien, gegen 85000 zu 150 Thlr., haben1311 ihr Pari erreicht und standen zu Anfang des I. 18-13 einige Procent darüber. ImI. 1810 erhielt sie die Erlaubniß, in Flensburg eine Zweigbank, die das Recht haben solle,als ein der Nationalbank untergeordnetes Bankinstitut dieselben Geschäfte wie diese zu be-treiben und ein dieser Zweigbank untergeordnetes Comptoir in Rendsburg zu errichten. Wiegegen obige Priorität von 6 Procent, so haben die Stände derHerzogthümer auch gegen diesedän. Zweigbanken protestirt, mit dem Gesuche, eine eigene Bank errichten zu dürfen. Die derKanzlei aufgetragene Untersuchung dieser Angelegenheit ist aber noch nicht beendigt.
Deutschland. In Deutschland befinden sich folgende sechs Banken: i)Die Bai-rische Hypotheken- und Wechselbank, 1835 auf Actien zu 500 Fi. gegründet, hat ihrenSitz in München und Zweigbanken in den vorzüglichsten Städten Les Landes. Ihr Zweckist gerichtet auf Unterstützung des Landbaus durch Darlehen auf Hypothek und des Handelsund der Industrie durch Disconto-, Leih-, Depositen-, Giro-, Lebensversicherungs-, Leib-renten- und andere ähnliche Geschäfte und Annahme von Geldern zur Verzinsung. DerBankfonds beträgt gegenwärtig 10 Mill. Fl. Rheinisch, kann aber bis auf 20 Mill. erhöhtwerden. Drei Fünftel desselben werden zu Anleihen auf Grund und Boden, zwei Fünf-tel zu den übrigen Geschäften verwendet. Die Bank gibt Noten, jedoch nicht unter 10 Fl.aus, welche sie auf Verlangen sofort gegen Metallgeld einzulösen hat. Wenigstens ein Vier-tel des Betrags der ausgegebcnen Noten muß in Metallgeld, zu drei Viertel aber doppeltin Hypotheken der Bank auf Grund und Boden vorhanden sein. Drei Viertel des für kauf-männische Geschäfte bestimmten Thcils des Bankfonds dürfen nur in leicht realisirbare Ge-genstände angelegt werden. Es darf nur auf erste Hypotheken in Baiern und nur in rundenSummen nicht unter 500 Fl. Rheinisch bis zur Hälfte des Werthes der Grundstücke ge-liehen werden. Die Rückzahlung solcher Schulden geschieht durch jährliche Zahlung von einProcent der ursprünglichen Schuld, wodurch sie in 13 Jahren getilgt wird. Die Aufsichtführt ein königlicher Commissar, und die Controle ein Ausschuß. Während man in ander»Ländern das Hypotheken-, Renten-, Lebensversicherungs- und Bankwesen scharf trennt undbesondcrn Anstalten zuweist, hat man in Baiern dies Alles einer Anstalt allein übertragen. Obdies gut sei oder nicht, beantwortet die Erfahrung, welche die Theilung der Arbeit empfiehlt,und eine Maschine als desto besser erscheinen läßt, je einfacher sie ist. Eine Direction hat mitdem eigentlichen Bankwesen allein schon so viel zu thun und alle ihre Aufmerksamkeit ihmzuzuwenden, daß nothwendigerweisc entweder der eine Geschäftszweig auf Kosten der andernbevorzugt, oder bei gleicher Berücksichtigung allen zusammen nicht die crfödcrliche Aufmerk-samkeit und Thätigkeit zu Theil wird. Ungeachtet des kurzen Bestehens der Bank ist sie dochschon einmal in Verlegenheit gewesen, woraus sie sich jedoch wieder geholfen hat, .sodaß ihreActien gegenwärtig der Gunst des Publicums sich zu erfreuen haben. — 2) Die BerlinerBank. Sie ist eine Staatsbank, ward im 1.1765 mit einem Fonds von 8 Mill. Thlr. er-richtet und befaßt sich mit allen Geschäften einer Bank, selbst denen des Giro-Verkehrs. Siehat Zweigbanken in Breslau, Danzig, Köln, Magdeburg, Königsberg, Münster und Stettin.Bei ihr müssen alle in gerichtlicher Verwahrung befindliche Gelder, Mündelgelder, Gelder derKirchen und milden Stiftungen n. s. w. niedergelegt werden, wofür sie 2, 2'/, und 3 ProcentZinsen zahlt. Unter König Friedrich Wilhelm I l. wurde der gcsammte Bankfonds an die Regie-rung zurückgezahlt und von da an dasGeschäft nurmitdem bis dahin gemachten Gewinne be-trieben. Der Krieg von 1806 nöthigtc die Bank, ihre Zahlungen einzustellen, allein durch daskönigliche Edict aus Wien vom 3. Apr. 1815 wurde der Bankverkchr wiedcrhergestellt. DieBank wird für Rechnung des Staats verwaltet, steht unter keinem Ministerium, sondern hateinen eigenen Chef mit unbeschränkter Vollmacht, aber persönlicher Verantwortlichkeit. Ihre