S6 Banken
gewonnen, denn wenn auch solche Nationalbanken in Hinsicht der Geldverhältnisse vomStaate unabhängig sind, so stehen sie doch mehr oder weniger mit der Negierung in Verbin-dung, bilden hauptsächlich aber zu sehr eine Macht im Staate, als daß ihr Credit nicht auchvon dem des letztem bei bewölktem politischen Horizonte in hohem Grade abhängen sollte.Bei allen hat sich dies bewiesen, und selbst der Tod des eigenen Regenten in ruhigen Zeitenund bei der gesichertsten Thronfolge hat ein bedeutendes Fallen der Aktien bewirkt, worausman schließen kann, was beim ersten Kanonenschüsse eines solchen Staats eintreten werde.Der zweite gegen die Staatsbanken angeführte Grund, die Einmischung des Staats in denPrivaterwcrb, fällt hier weg, weil ein Jeder als Actionair sich bei den Natioualbanken bcthei-ligen kann; indessen ist der Betrag einer Actie in der Regel zu hoch, als daß der weniger Be-mittelte sich dabei betheiligcn kann. Auch der dritte Grund gegen Staatsbanken, die schwer-fällige und ängstliche Verwaltung durch Staatsbeamte, fällt bei Nationalbanken weg, weilhier die Actionaire die Direktoren ans dem Kreise von Männern vom Fache wählen, obgleichbei einigen die Negierung das Recht hat, den obersten Direktor zu ernennen, von dessen glück-licher oder unglücklicher Wahl so sehr viel abhängt. Dagegen finden die Nachtheile, welchecu.s der ihnen cingeräumten Macht über den Geldverkehr und die Umlaufsmittel entsprin-gen, und welche als vierter Grund gegen die Errichtung von Staatsbanken geltend gemachtwurden, hier im höchsten Grade statt, wovon die Erfahrung die traurigsten Beispiele liefert,denn die Sucht, gute Dividenden zu erlangen, hat zu Übertreibungen geführt, welche dienachtheiligsten Folgen auf das allgemeine Wohl gehabt haben. Die Gewalt solcher Anstaltenüber den Geldumlauf, den kaufmännischen Credit, die Preise der Staatspapiere und derWaarcn, über das Wohl und Wehe des Handels ist unbegrenzt. Der fünfte Grund gegenStaatsbanken, daß sie nur den großen Gcldverkehr unterstützten und den kleinern ganzuiioerücksichtigt ließen, gilt auch von den Nationalbanken vermöge ihrer Stellung und derGroßartigkeit ihrer Einrichtungen, die ihnen nicht erlauben, in nieder» Sphären sich ein-heimisch zu machen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß selbst durch Zweigbanken diesem Fehlernicht abgeholfen werden kann.
Am wohlthätigsten wirken unstreitig die unabhängigen Aktienbanken. Die Ne-gulirung des Geldumlaufs eines Staats muß ebenso wie die des Geldwesens in Hinsicht desSchrots und Korns in den Händen der Negierung liegen, und die zeitweilige Vermehrungoder Verminderung der Umlaufsmittcl in Schranken gehalten werden, um die oben geschil-derten Nachtheile zu vermeiden. Alle Anstalten dagegen, welche der immer mehr sich aus-dehnende Handelsverkehr erfodert, müssen Sache der Privatleute sein und beliebig in den-jenigen Theilen des Landes errichtet werden können, wo das Bedürfniß sie verlangt. SolcheAnstalten werden nicht von jedem politischen Ereignisse unangenehm berührt, in ihren Ge-schäften nur gestört, wenn der Feind ins Land cinrücken sollte, und selbst in diesem Falle istbei dem gegenwärtigen Stande des Völkerrechts anzunehmen, daß dieser sie als Privateigen-chum betrachten und die fernere Betreibung ihrer Geschäfte erlauben werde. Ihr Flüchtenwird also unterbleiben und Handel und Wandel dadurch nicht unterbrochen werden. Voneinem Eingreifen in den Privaterwerb kann hier am wenigsten die Rede sein. Ein Haupt-vortheil solcher Banken ist die bessere Verwaltung und Leitung, welche sowol dadurch erlangtwirs, daß die Actionaire bessere Kenntniß der Personen besitzen, aus welchen sie die Direktorenzu wählen haben, als auch, daß diese ihr Publicum, aus dem sie hervorgegangen sind undmit dem sie in der engsten Verbindung stehen, auf das genaueste kennen, während dem Di-rektorium einer Staats- oder Nationalbank blos die Geldmänncr ihrer Stadt und die bedeu-tendste» in den Provinzen bekannt sind. Bei diesen Banken wird also das oben aufgestelltcErfodcrniß eines Bevollmächtigten oder vollziehenden Direktors viel leichter erlangt werdenkönnen als bei Staatsbanken; cs wird mit viel niehr Sach- und Pcrsonenkenntniß verfah-ren und dadurch auf eine Menge Geschäfte eingcgangcn werden, welche wegen der verglci-chungsweise zu großen Geringfügigkeit, wegen Unkcnntniß der Verhältnisse und wegen derEntfernung den Staats- und Nationalbanken nicht angcboten werden können und dürfen.Nur kleinere Anstalten vermögen wie auf den großen, so auch auf den kleinen Verkehr wohl-thätig einzuwirken unddurch Annahme vonkleinernDepositeu an dieStelle der Sparkassen ;ntreten, wenn das Ersparte diesen zu beträchtlich wird. Um aber so wirken zu können und doch