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2 (1845) Balde bis Buchhandel
Entstehung
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Banken 25

Staatsangehörige machen nach ihren Kräften große oder kleine Bankgeschäfte; durch die Er-richtung einer jeden Bank wird ihnen daher Schaden zugefügt. Ihre Steuer» und Abgabenbleiben aber dieselben. Wenn daher das allgemeine Wohl auch erfodert, größere Anstaltenzu schaffen, als die vorhandenen privatlichen sind, so darf doch dem Privatmanne nicht dieGelegenheit genommen werden, sich durch Betheiligung bei der Bank zu entschädigen. Alsdritter Grund stellt sich die Regel dar, nur Staatsbeamte dabei anzustellcn, die ihren Cursusnicht auf dem Comptoir, sondern aufdcr Universität gemacht haben. Diesen müssen noth-wcndig die dazu erfvderlichen Kenntnisse um so mehr abgehen, als sie durch Bücher nicht er-worben werden können. Noch schwieriger ist die sogenannte Platzkenntniß zu erlangen. DasHaupterfoderniß eines die Geschäfte unmittelbar leitenden Bankdirectors ist, von jedem ihmzum Discontiren angebotenen Wechsel sogleich sagen zu können, weswegen er gezogen ist, wiedie Verhältnisse des Ausstellers und des Bezogenen sind, und welches die Natur der Verbin-dung des Ausstellers mit dem ersten Giranten und dem Bezogenen ist. Frühzeitige Anwei-sung, Anlage und Gelegenheit zur fernern Ausbildung sind dazu crfoderlich. Hierzu kommtnoch die Verantwortlichkeit, die bei Staatsbeamten gegen höhere auch wieder verantwortlicheeine ganz andere ist, als die der Direktoren gegen den Ausschuß. Aus allem Diesen wird csklar, weshalb bei Staatsbanken der Geschäftsgang nicht der geeignete sein kann. Kommt jaein Mann von Fach in einen solchen Kreis, so ist dadurch nichts gewonnen, denn er wird durchdie Einwendungen und Bedenklichkeiten seiner Collegen und die immer vorgehaltene Ver-antwortlichkeit endlich so ermattet und gelähmt, daß er von Einführung etwaiger Verbesserun-gen ganz absteht. Mägen aber auch Staatsbanken mehr oder weniger gut geführt werden,mehr oder weniger ihrem Zwecke entsprechen, so trifft sie doch stets viertens der Vorwurf,eine Macht zu sein, die einen zu großen Einfluß auf den Geld- und Waarenmarkt ausübe,als daß er nicht ein schädlicher sein könne und oft sei. Nickt zu leugnen ist dieser Einwurf,denn hat eine solche so sehr privilegirte Anstalt eine günstige Ansicht von der nächsten Zukunft,so gibt sie viel Noten aus, vermehrt dadurch die Umlaufsmittcl und den Speculationsgeistund verursacht ein Steigen der Preise. Ihre Meinung ändert sich plötzlich, sie gewährt demHandel nicht mehr die zcitherige Unterstützung, sie zieht ihre Noten bedeutend ein, die Um-laufsmittel vermindern sich, das Geld steigt im Preise und die Waaren sinken. Verlust undVerwirrung sind eingetrcten. Ein solches Verfahren werden die Beamten der Bank natür-lich nur in Folge höherer Ermächtigung einschlagen, auch ist eine solche gegenwärtig nichtwohl zu erwarten, indessen sind die Beispiele da gewesen, und unter veränderter Gestalt kön-nen sie sich wiederholen. Die Macht der Staatsbanken ist unbestreitbar,'urid wenn sie auchjene durch Zuvielausgebcn von Noten nicht misbrauckkss so kann doch durch zu vieles Entzie-hen von Noten, durch zu große Ängstlichkeit dem Handel bedeutender Schaden zugefügtwerden. Mag eine Staatsbank ihren Weg noch so ruhig gehen, so hängt doch bei vielen Ver-hältnissen und Unternehmungen Ällcs von der Frage ab, ob die Bank will oder nicht? End-lich fünftens ist gegen Staatsbanken cinzuwenden, daß sie nur auf den großen Gcldverkchreinwirken, indem sie erstens nur in großen Summen discontiren, verschießen und Depositaannehmen. Dies ist leider zu gegründet; der kleinere Verkehr kann sich daher ihnen nichtnähern; er muß Privatleuten höhere Zinsen zahlen als der große Geldverkehr der Staats-bank; hat er fünfzig, selbst hundert Thaler müßig liegen, so kann er sie bei einer Staatsbanknicht anbringen, und Privatleute nehmen entweder solche kleine Summen auf unbestimmteZeit nicyt an, oder gewähren nicht die Sicherheit einer Bank. Zweitens hat der große Geld-verkchr mehr Gelegenheit, sich von den Planen und Absichten einer Staatsbank zu unterrich-ten, oder aus ihren Operationen zeitig genug darauf zu schließen und seine Einrichtungendarnach zu treffen. BcideskanndcrkleinereGeldvcrkehrnicht; ihm ist jede Quelle verschlossen;auch der größere beobachtet Stillschweigen gegen ihn, er kann keine Vorsichtsmaßregeln er-greifen und wird doppelt von widrigen Ereignissen getroffen.

In einigen Ländern hat man, thcils weil man diesen Nachtheilcn begegnen wollte, theilswegen des feststehenden Grundsatzes, daß die Regierung nicht in den Privaterwerb eingreifcndürfe, thcils aus gänzlichem Mangel an Credit von Staatsbanken wohl abgesehen, indessendoch geglaubt, den Geldvcrkehr oder wenigstens dessen oberste Leitung einer Anstalt im Staateanvcrtrauen zu müssen. In Hinsicht der politischen Einwirkung hat man dadurch nicht viel