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2 (1845) Balde bis Buchhandel
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vorhanden ist, und die Bank ihre Geschäfte auf leicht zu realisirende Gegenstände beschränkt,so ist eine ZuviclauSgabe von Noten keineswegs zu fürchten, wol gar unmöglich zu nennen.Schottland liefert den Beleg dazu, welches ohne alle statutarische Bestimmungen darübersich doch stets von dem Unheil frei gehalten hat, von dem England zu Ende des I. 1825und die Bereinigten Maaten von Nordamerika in den 1.1837 und I83Shcimgesucht wordensind, wo man alle diese praktischen Vorsichtsmaßregeln ganz unberücksichtigt gelassen hat.Um also wilde, rücksichtslose Spekulationen von dem an sich so wohlthätigen Bankwesenfern zu halten, müssen nothwendig die Banken unter der Oberaufsicht der Negierung stehen,ein Ausschuß nebst der Generalversammlung sie controlircn, ein Vcrhältniß zwischen denausgegebenen Noten und dem zu ihrer theilweisen Einlösung bestimmten aus cdeln Metallenbestehenden Kassevorrakhc festgesetzt und aufrecht erhalten werden, und die Verwaltungder größten Öffentlichkeit unterworfen sein.

Die Banken sind entweder Staatsbanken, d. h. förmliche Staatsanstalten, wo derStaat das Capital geliefert hat und die Geschäfte nuc durch von ihm angcstellte Beamtegeführt werden; oder Nationalbanken, d. h. solche, deren Capital durch Acticn ge-schaffen worden ist, die besondere Vorrechte genießen und unter specieller Aufsicht und Leitungdes Staats mit bloßer Beihülfe einiger von den Actionairen gewählten Dircctoren stehen;oder Acticnbanken, d. h. solche, deren Capital durch Actien zusammengebracht wordenist, und deren Geschäfte unabhängig vom Staate durch die von den Actionairen gewähltenDirektoren geführt werden; oder endlich Privatbanken, d.h. solche, die nur von wenigenTheilnchmern mit unbekanntem Capitale gegründet sind und auch beliebig Banknoten aus-gebcn. In allen Staaten hat man sich mit der Frage beschäftigt, welche dieser vier Artenvorzuziehen sei, und auch die Wissenschaft zog dieselbe vor ihren Richterstuhl. Zn England,Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika entschied man sich sehr bald gegenStaats- und Nationalbanken; allein in Deutschland, wo inan früher dem Bankwesen nichtsehr geneigt war, waren die seinen vielfachen Nutzen nicht verkennenden Stimmen doch mehrfür solche, und nur erst in neuerer Zeit hat die Praxis das Übergewicht über die Theorie er-langt, welche letzter.' Staats- oder Nationalbanken haben wollte, in deren Grundbuche dasgesammte Grundeigenthum, mit Einschluß der Gebäude, nach dem zu ergründenden Werthedes Ertrags und der Rente bei einer gewöhnlichen Cultur, und nach dem Mittlern Gradedes verglichenen Werths des Geldes, als Werthmesscr, eingetragen wurde. Jeder Gnind-cigenthümer sollte für den vollen Betrag dieses Werths auf das Grundstück lautende Bank-zettel erhalten, welche den gewöhnlichen höchsten hypothekarischen Zins trügen. Die National-bank könne diese Banknoten, wenn sie wenigstens sechs Monate im Umlaufe gewesen wären,einlösen. Um die nöthige Metallmänze zu erhalten, sollten alle gerichtliche Depositen, alleMündelgelder, sowie die Fonds der milden Stiftungen und Wohlthätigkeitsinstitute bei derBank niedergelegt und gegen Banknoten umgewechselt werden. Alle weitere Hypotheken-bestellungcn hörten dann auf u. s. w. Andere Theoretiker waren mit solchen Entwürfen imWesentlichen wol einverstanden, wünschten aber noch einen durch Acticn zusammengebrachtenBankfonds. Solche Ideen konnten natürlich gar keinen Anklang finden, daher denn aufihnen nicht weiter fortgebaut worden ist.

Wenn auch bei Gründung von Staatsbanken die beste Absicht, und bei ihrer Ver-waltung die höchste Rechtlichkeit stattsindet, so sind es doch fünf Gründe, welche gegen siesprechen. Der erste und am meisten sich darstellende ist die nachthcilige Einwirkung, welchejedes politische Ereigniß auf ihren Credit hat, und diese ist um so bedeutender, je größer derStaat ist. Jedes Wölkchen am politischen Horizonte desselben erregt Besorgniß bei denStaatsgläubigern; die Bank ist eine Staatsanstalt; ihre Actien stehen und fallen mit denandern Papieren des Staats; ihre Noten strömen bei jedem bedenklichen Ereignisse plötzlichzur Bank; sie muß alle Kräfte aufbictcn, um ihren Verpflichtungen nachzukommen; die aus-stehenden Gelder gehen schlechter ein als gewöhnlich; sie muß alle neue Geschäfte zurückweisen;Handel und Wandel, in solchen Zeiten mehr als in ruhigen der Unterstützung bedürftig, wer-den aller und jeder beraubt, und politisches und geschäftliches Glück gehört dazu, wenn nichtsSchlimmeres sichereignet und nicht die Einlösung eines großen Theils der Noten unterbleibenmuß. Zweitens darf der Staat sich schlechterdings nicht in den Privatcrwcrb Mischen. Bie>e