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Zusatz Einiger Ordnungen, und Befelchern, Edicten und Recessen Welche auff gnädigsten Befelch des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Churfürsten und Herrn Hn. Johan Wilhelms, Pfaltzgraffen bey Rhein ... der Gülich- und Bergischen Rechts-, Policey- und Reformations-Ordnung beyzusetzen gnädigst verordnet : Neben einem Register der Ordnungen, Befelchen, Edicten &c.
Entstehung
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(11)54als hat es auch für sich selbsten den Verstand / daß ein solches zuthun Vns ebenmässig bevorstehet; Und sollen sie vnsere Landstän-de in die Quæstionem an, nicht einmischen oder eintringen. Wir wollen Vns hingegen besagtem Instrumento Pacis, und allen ergangenenund noch ergehenden allgemeinen Reichssatzungen gemeeß verhal-ten / und sothane Foedera nicht anderst / als zu vnserer Landen undVnterthanen Conservation und Sicherheit / vorderst aber einemRömischen Käyser so wohl als dem Heiligen Römischen Reich,und dessen Ruhstand / wie nicht weniger dem Eyd / damit ein jederdem Käyser und Reich verbunden ist / ohne Nachthell und Abbruchmachen und schliessenWas aber das Quantum, so Wir von vnsern gehorsambstenLandständen begehren lassen werden / betrifft / wie selbiges so wohl.als wegen Reparation und Vnterhaltung vnserer Vestungen / undVerpflegung der darzu bedürfftiger Guarnisonen auffs genawist / zulänglichst und dem Vatterland zum erschwinglichsten beyzubringen /wollen Wir vnseren getrewen lieben und gehorsamen Gülich undBergischen Landständen von Räthen/ Ritterschafft und Städ-ten / auff offenen von Vns/ dem Lands=Fürsten außgeschriebenenLandtägen / proponiren / und ihre unterthänigste getrewe Vor-schläg darüber vernehmen / auch wegen Beyschaffung selbiger er-forderlicher Mittelen etwas nützliches und bestendiges verabschei-den / nicht weniger über die bedürfftige Quanta einen formlichen unnützlichen Fuß / nach welchem alles ad destinatos usus richten und un-veränderlich volzogen werden solle / verfassen / und vor jedoch anna-hender Gefahr halber / unverzüglicher Adjustirung gedachten Fus-ses mit einiger Anwerbung oder Collectationes nicht verfahren:Nach ein höheres Quantum, als zu denen / nach solchem auff ober-melte requiſita machendem Fueß beduͤrfftigen Außgaben vorhero permajora erklecklich und erträglich eingewilliget worden / außschrei-ben lassen; Dabey Wir nochmahlen wiederholen / daß vnsers Her-zogthumbs Gülich Vnterthanen zu Reparation unserer VestungDüsseldorff / und hingegen vnsere Vnterthanen vnsers Hertzog-thumbs Berg / zu Reparation vnserer Vestung Gülich / nicht ge-halten / weniger die Haupt=Städte mit einigen Diensten in natura;oder zu Gelt angeschlagen / zu concurriren schuldig seyn sollen / Wirauch vnsere Haupt=Städte wegen obgedachter Guarnisonen mitden Servitien nicht zu beschweren / sondern vielmehr bey der erlang-ten Befreyungs Concession gnedigst zuhandhaben gemeint seyen;Da aber jemand Vns und Unsere Gülich und Bergische Landefeindlich