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Zusatz Einiger Ordnungen, und Befelchern, Edicten und Recessen Welche auff gnädigsten Befelch des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Churfürsten und Herrn Hn. Johan Wilhelms, Pfaltzgraffen bey Rhein ... der Gülich- und Bergischen Rechts-, Policey- und Reformations-Ordnung beyzusetzen gnädigst verordnet : Neben einem Register der Ordnungen, Befelchen, Edicten &c.
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(1)502.Durchleuchtihrer HochfürstlicherDeclaration und Erläuterungs Recess überetliche Articulen des Haupt=Recess vom5. Novembris 1672. 1675. 27. Julii.On GOttes Gnaden Wir Philipp Wilhelm,Pfaltzgraff bey Rhein / in Bäyern / zu Gülich / Cleve undBergh Hertzog / Graff zu Veldentz / Sponheimb / derMarck / Ravenßberg und Mörß / Herr zu Ravenstein / rc. Be-kennen hiemit / und thun kundt jedermänniglichen / Nachdem voneinigen Jahren hero zwischen Vns dem Lands=Fürsten / einer / sodann Unsern Gülich= und Bergischen Landständen von Ritter.schafft und Städten / anderer seits / verscheidene Diferentien undMißhelligkeiten entstanden / zu deren Hinlegung aber Wir bereitsam fünfften Novembris des verwichenen sechszehen hundert zweyund siebenzigsten Jahrs auffgerichteten Haupt-Recess ihnen Vn-sern Landständen von Räthen / Ritterschafft und Städten / Unsexegnädigste Resolutiones ertheilt / die Landstände auch dieselbe mit un-terthänigstem Danck angenohmen / und solches der Röm: Käyser:Nayestät nicht allein ein- und andermahl aller unterthänigst bekantgemacht / sondern auch auff verscheidenen nachgehends gehaltenenGülich und Bergischen Landtägen bey sothanem Haupt-Recess steetund vest verblieben; Einige wenigere auß obgedachter Ritterschafftaber / uͤber ein und anderen Punct und Inhalt desselben gravirt zu seynvermeinen wollen. Als haben Wir auff die von AllerhöchstgedachterIhrer Käys:Majestät Unsers allergnädigsten Herren bescheheneln.terposition und bewegliche Erinnerungen deroselben zu unterthä-nigsten Ehren / und schuldigstem Respect, Vns endlichen entschlos-sen / über obgedachte gravatorial Puncten so wohl / als besagte Er-innerungen hernachfolgenden Declaration- und Erläuterungs-Re-cess, jedoch dergestalt und mit bedinglichen Vorbehalt zuertheilen /daß es im übrigen bey denen nach dem Procemio mehrermeltenHaupt=Receis folgenden 18. Articulen / so viel deren nicht erlautert.noch gegenwertigem Declarations-Recess zuwider seynd / unverän-dert verbleiben / und der bißher üblichen Observantz (Krafft welcherdas jenig / was ein zeitlicher Hertzog von Gülich und Berg / unddas Corpus seiner Landständen auff offenem Landtag miteinanderabhan-