Druckschrift 
Zusatz Einiger Ordnungen, und Befelchern, Edicten und Recessen Welche auff gnädigsten Befelch des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Churfürsten und Herrn Hn. Johan Wilhelms, Pfaltzgraffen bey Rhein ... der Gülich- und Bergischen Rechts-, Policey- und Reformations-Ordnung beyzusetzen gnädigst verordnet : Neben einem Register der Ordnungen, Befelchen, Edicten &c.
Entstehung
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29
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(29.)Von Gottes GnadenPhilipWilhelm / Pfaltzgraff bey Rhein / in Bäyern /zu Gülich / Cleve und Berg Hertzog / Graffzu Veldentz / Sponheimb / der Marck.Ravenßberg und Mörß / Herrzu Ravenstein / rc.Jeber Diener; Nachdem Vns neben an-dern bey gegenwertigem Landtag kläglich vorkom-men / daß wan euch unsere Befelchen in PartheyenSachen eingelieffert werden / ihr vor deren Publi-cation gewisse Jura fordern thuet; Wan Wir aberdeme also nicht zusehen wollen; So ist Unser gnädigster Befelchhiemit / daß ihr euch dergleichen ins künfftig allerdings enthaltet,die Befelcher ohne Abforderung einiger Jurium eröffnet / und demnegst vermög derselben verfahret. Düsseldorff den 11. Julii 1661.Auß Höchstgedachter Ihrer Fürstl. Durchl.sonderbahrem gnädigsten Befelch.Vil-Von Gottes Gnaden Philipphelm, Pfaltzgraff bey Rhein, in Bäyern,zu Gülich / Cleve und Berg Hertzog / Graff zuVeldentz / Sponheimb / der Marck / Ra-venßberg und Mörß / Herr zuRavenstein / etc.Vnsern gnädigsten Gruß zuvorJebe Getrewe. Nachdem Wir mißfelligvernehmen / und in der That verspürt wird / daß voneuch / und anderen unseren Beambten / die vorfallendeParthey Sachen ohne unterscheid / zur extraordinari Cog-nition und ambtslichen Verhör gezogen / also folgends vor unsereGülich / und Bergische Hoff=Cantzley / durch eingewente Klag undProvocation gebracht werden / allen unseren dieserthalb außgelassenen Verordnungen und Edicten zu wider / darauß dan verursachetwird / daß unsere Cantzley / vast überhäuffet / und die dahin vorsich selbst gehörige Sachen auffgehalten / oder wenigst zurück gesteltwerden müssen; So haben Wir vorgemelte unsere dißfals / vorhinaußge-