Druckschrift 
Zusatz Einiger Ordnungen, und Befelchern, Edicten und Recessen Welche auff gnädigsten Befelch des Durchlauchtigsten Großmächtigsten Churfürsten und Herrn Hn. Johan Wilhelms, Pfaltzgraffen bey Rhein ... der Gülich- und Bergischen Rechts-, Policey- und Reformations-Ordnung beyzusetzen gnädigst verordnet : Neben einem Register der Ordnungen, Befelchen, Edicten &c.
Entstehung
Seite
21
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(21.)On Gottes Gnaden / Wir Wilhelm Her-tzog zu Gülich / Cleve und Berg / Grave zu der Marckund Ravenßberg/ Herr zu Ravenstein/ rc. Thun kundund fügen euch allen und jeden Vüsern Ambtleu-then / Vögten / Richtern / Schultheissen / Scheffen.sambt andern unsern Dienern und Unterthanen / auch Schutz= undSchirmsverwanten / deßgleichen allen und jeden offenbaren Notari-en, so sich darvor außgeben / und solch ihr angenommen Notariat-Ambt in unsern Fürstenthumben / Landen und Gebieten biß anherogebraucht / und annoch gebrauchen / oder künfftiglich zugebrauchenbedacht / hiemit zu wissen. Nachdem der Hochgebohrne Fürst unserfreundlicher lieber Herr Vatter seeliger gedächtnuß / Herr JohannHertzog zu Cleve / Gülich und Berg / rc. hiebevor in den Jahrn fünf-zehnhundert acht und zwantzig ein offen Edict hin und wieder publi-ciren und in den Truck außgehen lassen / darin allen und jeden Nota-nen, so ihr Notariat-Ambt in ihrer L. Fürstenthumben / Landen undGebiethen zu exerciren gemeint / in einer benenten Zeit von ihrer L.dazu verordneten Commissarien, mit ihrer Creation, Instrumenten undProtocollen zuerscheinen / dem Examine sich zuunterwerffen / und oh-at gedachter Commissarien Zulassung und Approbation ihr OfficiumNotariatus keins wegs zu gebrauchen/ bey einer ernsten Peen auffer-legt und befohlen/ fernern Inhalts angeregten Edicts=Vnd Wiran in Erfahrung kommen / daß solch Edict Langheit der Zeit halbenVergeß gestelt / auch fast grosse Unrichtigkeit / Unordnung undnruhe durch Vielheit der Ungeschickten / Ungelehrtn und Uner-ahrnen / desgleichen eydvergessenen Heck-Notarien, so täglichs ohneunterscheid und Approbation ihrer Geschicklichkeit / heuffig creirtverden / und ihres Lebens / Wesens / Stands und Kunst halber angeregtes Ambts unvehig und unwürdig / an unsern Gerichtern / undzwischen unsern Vnterthanen und Angehörigen verursacht.auch unsere Vnterthanen Schutz- und Schirmsverwandten durchdieselbige zu offtmaln und noch täglichs zu immerwehrendem Zanck,unwiederbringlichen Kosten / Schaden und Beschwernuß ge-führt / welchem Das als dem Lands=Fürst / und von Gott verordne.Obrigkeit länger zuzusehen / mit nichten gebüren wolle / als manren und befehlen Wir / demselben Unheil fürzukommen / euch allenund jeden obgemelten in unsern Fürstenthumben / Landen und Ge-biethen eingesessenen Notarien, so sich des Notariat-Ambts unter un-sern Vnterthanen / Schutz= und Schirmsverwandten hinfürter zu-gebrauchen / vorhaben / daß ihr bey unser höchster Vngnad / euchinwen-