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unddemChur-Pfältzischen Haus das Wildfangs-Necht, jedoch denenbenachtbamn Ständen ohne Nachtheil, gelassen.
k'kiOLkievs.
Dieses hieß bey nahe eben so viel, als wasch mir den Peltz, und ma-che mir ihn nicht naß. So viel ich von der Sache begreiffe, muster ihrkriegenden Partheyen allerseits die Waffen, aus LompiLii'-mcs vor diebeyden Cronen Franckreich und Schweden, niederlegen, und die Frage,wie weit sich das Chur-Pfältzische Wildfangs-Recht eigentlich erstre-cken solle, blieb unausgemachet.
l^uoovicus.
Freylich war die Sache nicht alljuklar erläutert, und wir wur-den doch inzwischen auseinander gesetzet. Ich muste ein wenig behutsa-mer verfahren als zuvor geschehen; die Herren derer Oà-à aber, all-wo ich mein )us Wiitàgiâms exercirte, durfften mir wider die Gebührdarinnen nicht hinderlich seyn. Meine Tochter, Lii 5 bà clisàrs,die ich in einem rechtmäßigen Ehe-Bette erzeuget, verheyrathete íchàno,671. an den Herhog von Orieavr, des Königs von Franckreich î-uâo.vici xr v. Bruder. Jedoch es muste sich dieselbe ru der Catholischen Re-ligion bekennen, welches zu Metz geschehen ist. Durch diese Heyrath be-zieng ich einen grossen Staats, Fehler, den ich zuvor hätte sehen sollenund können. Da es aber nicht geschehen, haben es nachhero die Chur-Pfältzischen Lande, àno r 688-bey einen Frantzösischen Einbruch, rechtnachdrücklich empfinden müssen; wobey die grösten Grausamkeiten be-gangen worden. Denn die Frantzosen prseceâten , dieser Prmtzeßinwegen, die doch ausalles, und auch auf dieselben Stücken, welche Wei-ber-Lehne gewesen, renuvciret hatte, viele ansehnliche Aemter, und ge-brauchten diesen l'rs-texr, zur Beschönigung eines grossen Kriegs, densie im Schilde führeten. Die Prmtzeßin lebet im übrigen noch, und istlrie Mutter des heutigen HertzogsvonOàr, Regentens in Franck-reich.
krriOLiricus.
Meine erzeugten Printzeßinnen haben sich, zum Theil, auch zurRömischen Kirche gewand; allein es würde nicht geschehen seyn, wofer-m ich gelehrt hätte. Ich weiß zwar wohl, daß man an verschiedenen Hö-fen die