4L8 Röm . Rayser l. rNaj. un d Dero hohen Alliieren
Kugeln äbgehen / so vermehren sie etwan oder vermindern'äuch di«silberne Kugeln/nach der Anzahl der übrigen Edelleute. Daraufmüsisen die ersten z.Wahl-Herr r den Eyd ablegen/ daß sie wählen wollen/wie es dem Staat am nützlichsten ist; und bekommt der iüngste einenbesiegelten Brief / darinnen alle Aemter/ so denselben Tag vergebenwerden sollen/ in der Ordnung enthalten/ und gehen sie alsbald/ gleichauch hernach die andern/dritten und vicrdten 9. WalchHerrn thun/inam besonder Gemach/ setzen sich nach dem Alter/ und tißr der Secreiairdie Ordnung ab/ was man wählen soll/ tragt auch darauf eine Büchseum mit 9. Kügelem/ als miti. 2, z. 4. f. 6.7. 8 « 9» gezeichnet / darausein jeder eines nehmen muß/ und weiß man daher / wer zum ersten/ an/dern/ dritten/oder folgenden Amt die Benennung zu thun Kat. Wannaber eilffAemter zu vergeben seyn/ so hat die erste auch dieBmennungdes zehenden/ und der ander des eilffcen Amts.
So bald nun eine Person benennet ist/es ftv nun der Benennerselbst/ oder ein anderer aus den Wahl-Herrn / so muß aisobalddieBüchse herum gehen/und wann sich mehr als drey abstimmende Kmgelein darinn befinden / eine andere Person benennet werden/dis daßman endlich sechs zufammemstimmendefindet/da dann der S cretairalle die Namen der B. neuner und derBenennten aufden versiegeltenBrifverzeichnet/den er selbst dem Groß/Cantzler eingebandi rk'/sinte-mal alle Wahl Herrn/ausgenommen die Rathe / Zehner HauptleuteAdvocaten der Gemeine/ und die Sensoren / denselben Tag sich desGrossen Raths enthalten müssen.
Diese Weise wird allezeit in den zwo ersten Kammern / abernicht allemal auch so in der dritten oder vierdten/ gehalten; dannwann aufden Brief einige gar kleine Aemter befindlich sind/ worzu nurzwo Personen m ernennen / und solches von den zwey ersten gethan ist/müssen alle die übrige sich des Benennms enthalten/ und allein den an-dern ab- oder zustimmen. Dafern sich auch begibt / daß eine Personvon vielen Kammern / zu einerlei) Amt benennet ist/so wird derselbeauch durch die meiste Stimmen von den grossen Rath angenommenoder verworffen. Wann 4. verschiedene vorgestellet werden / unddrey derselbigen wegen Schulden dem Staat verkafftet/oder Altershalben/ oder daß sie nicht lang genug ausser Dienst gewesen/vor unbe-quem erkläret worden/ so muß die ganße Benennung / so viel diß Amtbetrifft/ wieder von fernen angefanqen werden.
Wann nun der Kantzlrr die Namen der Benenner und der Be-amten zu den ersten Amt abgelesen/müssen alsobald alle/die des Ge-schlechts .der lBeamtens/ oder mit chm verschwägert seyn / Mretlen/