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Dritter Theil (1688)
Entstehung
Seite
427
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nes gleichen in die zur iinkenHand stehendeBLchft/bey welcher der jüng-ste von denen Rathshsrrn sitzet / und ?o. eben solche m einezur rechtensichende Büchse / allwo der jüngste Rathsherr ohn einen sitzet; undwerden in jede dieses Buchsen zugleich 7. oder 822. silberne Kugeln ge»than/ ferner thut man in die mittelste Büchse z6.güldneund24. sil-berne Kügelein/ und jitzt bey derselben der jüngste Rathsherr oderzween.

Auch thun sie gewisse Kügelein mit 1.2. z. 4. 5. gezeichnet/unds.dergleichendoch mit einer Aufschrifft/ so die andere Seite und Endeder doppelten Banck bezeichnet / in eine andere Büchse/ wann mannun diese heraus ziehet undzumErempeldiL2.Bancke i. i. getroffenworden/so gehen aus denen 2. Edelleuten/einer zur rechten / der anderzur stocken Büchse / und ziehet ein jeder ein Kügelein heraus; wer einsilbernes bekommt / wirfft solches in ein nebenstehendes Geschirr/ undsetzt sich wieder an seine Stelle; aber wer ein goldenes beksmmt/giedtsolchesdemdabey sitzenden Rathsherrn zu beschauen / und wann dieseres recht befindet/ ss mag dieser Edelmann in die mittelste Büchsen greis-feri; bekommt er mm ein silbernes/ so setzt er sich wieder an seinen Ort:reicht ihn dann das Glück ein göldnes indie Hand/ soqiebtersolchesdemRathshsrrn/und setzt sich alsobald in oder auf eine Zwerch/ gegendm Thron über stehende Banck/mit dem Angesicht gegen den HMtzsg gekehrtt/ und der Canßler ruffet ab/ dieser sey ein Wahl-Herrworden.

Worauf alle die demselben mit Bluts-Freund oder Schwager-schafft verwandt ftyn/ sich des Loftns enthalten müssen/und also gehetdas Lüsen fort bis aus den letzten Ed elmami/demftlben folgt einStadt-Diener mit einer roten Mützen aufdem Haupt / zum Zeichen daß nunandere Kugeln heraus zu zi.hsn. Wann nun die 2. Bancke folgen^so mit 2. r. auf den Kügelein gezeichnet seyn/ so losen die auch ihrerOrdnung nach / und also eine jede Banck / wie fle getroffen werden.So bald nun 9. göldne Kügelein aus der mittelsten Büchst durch ver-schiedene Geschlechter heraus gezogen ftyn/ so ist es genug für die ersteKammer der Wahl-Herrn. ^

Dann wann ein Edelmann aufcinen seines Gslchlechts folgt/und auch zwrymai göldne Kügelein bekommt/ ss muß er nicht von demersten/ sondern von den andern 9. Wahl-Herrn senn Und weil dieHesetze nicht mehr als 2. aus einem Gefttstechte zu Wabl-Herrn zu las-sen/ wird alsdenn abgeruffen/ daß dass lbe gantze Geschlecht sich vondem Losen zu enthalten. Wann nun das Losen schier zu Ende gehet/Und dir zween Rathshmn in denen SeitemBuchftn schen/daß di»

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