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Dritter Theil (1688)
Entstehung
Seite
429
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bisdie'Wao! gckhan ist. Unterdessen vermahnet der Kanter dreübrige/ daß ein- der seine Summe gebe, wie es demStaat zum bestenVortheil gereichen möge; und so fort kommen für jede de ppellcBanckjween Knaben (öallotim) mit doppelten Büchsen / halb weiß / undhalb grün/ und oben dermassen bedeckt und vermacht daß man dieKü-gelein/so von Leinwad/oben zwar hinein stecken / doch niemand mer-cken kan/ ob sie in die weisse Buchsen zum zussmmen/oder in diVGränezum abstimmen gefallen ftyn. Aus der weiss n Bückse werden sie vordes Hcrtzogs-Thron in ein weiffes/aus dcsgrüncn in ein grünes Ge-schirr geschültet/ und die Zustimmende von den Rüthen zur rechten/i»ie Abstimmende zur lincken gczehlet / durch sonderbare Instrumen-ten/ darein gewisse Grüblein gegraben stnd/daß nureine gewlsseAn-zahl Kügelein hinein g hen/die man auch nicht anrühren darff/sondernmit kleinen Reißlein in Ordnung st llen muß; daher man sie hurtigMt/ und darinnen keinen Betrug brauchenkan/welchendienebensitzende Rathe nicht m rcken sollten.

Wem die meisteZahl zugefallen ist/ der erscheinet alsobald vordenCensoren/welcher ibn schweren lassen / daß er nichts wider die Ge-fttzegethan/ um deßwillen er verhindert werde dieses Amt zu über-kommen/ wie au h/ daß er sich darinnen getreu bezeugen wolle. Wanndie Sonne umergeht/ darff man kein Licht anzunden/obgleich nochmehr übrig wärem unter den Benannten/ die man wehlen sollte; son-dern bey der nächsten Versammlung wird zu derB -Nennung wie zuvorgeloiet. Wann also der Rath voneinander geschiedcn/sodarffnie-mandbeyhohsrWtraffemenvondenErwehlten begrüßen oder Glückwünschen. Sollte auch jemand sich in seinem Amt vergre ffen / alsodaß er seine Schulden oder Straffen dem Staat nicht bezahlen konn-ke/ssmuß der jenige/berihnzusolchenAmt benennet/selber vor chmstehen.

Und dieses ist kürtzlich/ wie der grosse Rath Personen zur Be-nennung bringt/ oder die schon bey andern Versammlungen benennetsind / zur Wahl tauglich macht. Welche Ordnung aber in Erweh-lang des Herzogs gantz nicht in acht genommen wird. Dann dieser Waideswird auf folgende Weise erwehset. Die Rüthe lassen alle Edelleutevon zo.Iahren und darüber zusammenruffen und dieslben zehlen/alsdann werden eben so viel Kügelein / nemlick zo.Göldne/unddieübrigen alle von Silber in eine Büchse ge.Han / neben weicheremRath/ und einer von den Vicrtzigen / wie solche das Loß getroffen/sitzen/ und ein Knabe (?3ilotlno) stehef/welcb r für einen jedwedern/sodmssoß nach zur Büchse kommk/ein Kügelein heraus ziehet; ist solches

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