426 Röm. Ra-sftrl. Nla). und derohshen AUiirren
Mensd eines heraus/ welches so cs von Silber/muß'vreftr Jünqimgaufeinrväonemcr anders Jahr/oder so lang warten/biß erunterdesten Lf.Jakra't ae>m« Glikd worden / da er dann für tüchtig / auch ohne Erhebung dieser Glücks,AAIcn, Kügelem / zu einen Glied des gröffern Raths und Staats ernennet
' und erkläret wird.
W-i.-wdas Dieser grosse Rath oder cloniiZlio Orsnäs, bestehet in ohngesehrCo,.sn»is ?2Q0. Gliedern/doch erscheinen ihrer selten mehr als der halbe The,!Sirandc sich Ihre Versammlung bezielet sich aus alle Sonn- und Fever-Tage / da^rsaumM chnm die erforderte Zusammen-Kunffts-Zeit/ eine auf den Marcus-Platz befindliche Glocke/ durch den/ eine gcmtze Stund wahrenden/Schall ankündigt/nach dessen Endigung undStillschweigen dann derSaal geschlossen / und die Schlüssel für den Hertzoglichen Thron ge-legt undmchtmchrzu Eröffnung weggenommen werden/es sey danndaß der Hertzog sechst/ seine Rärhe/ die Advocaten von der Gemein/Häupter von Zehnen/ oder Zuchtmeister / etwas zusxathsicheinfän-den / und um Eröffnung anjuchen lhaten. Be» Schliessung derSaal-Pforte verfügt sich jeder schlechter Edelmann/ nach einen Sitzoder gedoppelten Banck/ wo ,hn sein Lust hintragt; Der Hertzogaber bekleidet einen etwas erhabenen Thron/zu dessen rechten Sanddrey Rakhe und ein Haupt von den 40. Herren, znr tincken ingleichendrey Rache mit zweym Häuptern von den 40. Herrn befindlich. Dieandern ansehlichsten Staats Ministers fitzen rund um in den Saal /auf etwas erhöhten Banrken/ und haben auf die andern die Auf-
Wann mehr altz zween Räche abwesend / kan nichts geschlossenwerden / doch können ihrer vier die Versammlung bcysammen halten/da dann der Kantzler sürtragt/ was zu erörtern vorhanden; Dochwann gefährliche Unheil zu sprechen/oder auch der Hertzog gewilletneue Gesetze einzusühren/ so wird zuvor Ser anwesende Ade! gezeblet/und so sich die Zahl auf 60s. oder mehr beläufst/ sertgesahren der Für,trag zu thun; Wann man aber Aemtcr zu vergeben hak/ so zahlt mannicht/ weil alsdann der Rath mit 400. Gliedern / die Handlungvor-nehmen mag. Darauf wird solches von dem Cantzlervorgetragm/und müssen die Advocaten der Gemeine/ wie auch die Zehen-Hmn/ dieZuchtmeister / und die alten und neuen Auditern einen Evd adligen/daß sie alle von den Versammlungen gemachte Gesetze fest haltenwollen. . ,
Ferner werden vor demHertzög und seinenRathm durch diWie-ner sechs göldne absonderlich gezeichnete Kugele!» in eine Buchst Mthan/und wann man eins davon heraus nimmt/so thutman zo.^