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yMentftanden zu seyn cmpftnwcn. Ja dieser glückseeUge StacU Vcn-ktanierbeutete auch d-.esen Ruhm-Schein/ unter Regierung HieronymiPriuli.' daß dieAbgcsandten von Venedig zur Audimtz gefübret wur aleich '
den in den Pallast/ wo man die Königlichen auf zu führen pst get. Ader Köntgli-aenug von dem Ursprung/ Veränderung und Bestätigung der Her- cheu tractutmöglichen Wurde/ nun sollten wir alsobald auch zur HertzoglichenWahl schreiten / wann nicht zu rechter Abzeichnung derselben/wir zu-vor des Grund-R'ffes des Venetlauischen Adels und Regimentshöchst-benötigt/ den wir dann in Nachfolge abschildern. *
Es k-an aber niemand in die Ruhm Zahl des grösser» Venetia- Wie««,Nischen Staats-Rath eingenommen werden/wann er nickt seine Bh- Venenanl-nen ehlich und ehrlicher Weiß / von denen ältesten und ansehnlichsten lw« Edel.Geschlechtern/ so zu Erbauung dieser Stadt den Anfang gemacht her-führen kan. Weßhalben dann einen jeden Edelmann obligt / inner- "halb Monats-Friss/ von seinen Hochzeit-Tag anzurechncn/ in Beglei-tung seines Schwähers und 4. seiner Bekannten/ so mit be» denenHochzeitlichen Freuden gewesen / vor den Dreyen Advocaten der Ge-meine(^vozr>6ori6l commune) zu erscheinen/ und eidlich zu bekraff-tigen/ daß er ehlich mit dieser oder jenen Frauen / auf welche kein böserLeummund etwas legen könnte/sich verlobt/auch durch die Pmsterli-che Einsegnung getrauet worden.
So dann folglich die Ehe durch einen jungen Sohn befruchtetwird / so muß des neu-gebornen Sohns/und der hierob erfreuten Ei-tern Name/ in Beystimmung zweyer Zeugen angegeben/ und daß dasedle Kind von einer Eh- und ehrlichen Mutter an das Tazs-Licht ge-bracht/nochmal eidlich bekräftiget werde.Und hieranfhat der anwach-smde Knabe keinen Anstoß mehr / bis die Knaben-Jahr verloschen/die Jünglings Jahr hersür käumrn/ und er in das zwantzigsteJabr ge-tretren/alsdann stcht den Vatter/ oder bey dessen Absterben/der Mut-ter/und bey Ermanglung beyder/ zweyen Bluts Freunden zu/mit die-sen Jüngling vor oben benamten Dreyen Advocaten der Gemeinesich zu stellen/ und nochmalen zu beeidigen / daß erder jenige sey / dessenEhe/ Geburts-Tag und Nam vor diesen ausgezeichnet und angege-den worden/ wofür ihm dann ein Zettel/ durch der drey Advocaten ver-einbarte Unterschreibunq/ bezeichnet/ eingereicht wird.
Dissen Zettel wirfft man den 4. Decembr. in eine Buchse / wor-aus es v on dem Hertzog/ in Beywesenheit des Raths/ wieder erhobenwird. Hiernächst entnimmt der Hertzog aus einer nächst-stcbcndenBüchse/ worinnen das süuffte theilvonguldnen Kugeleinangesullt/
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