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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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den Acten findet. Cr welcher nie anders als groß,mürhig gehandelt hat, und welcher noch überdieß ver-hinderte, daß Ravaillac nickt in dem Augenblick woinan ihn als Mörder mit blutigem Messer in der Handerkannte, getödret wurde, vielmehr verlangte daß manihn für die Untersuchung und Bestrafung aufbehal-ten sollte.

Man hat Beweise, sagt Mözeray, daß Priesterden Ravaillac nach Neapel begleitet haben. Und ichbehaupte daß man nicht einen Beweis dafür hak.

Man darf nur den Criminal-Proceß dieses Unge-heuers durchgehen; so wird man das Gegentheii fin-den. Ich weiß daß die unbestimmten Aussagen einesIardin und einer Descomans nicht RavaillacS Ge-ständnissen auf der Fvlrer entgegen gefetzt werden kön-nen. Alle seine Antworten waren einfach, offen, un-befangen, unveränderlich, und folglich, wahr. WelchenVortheil konnte er haben, die Nahmen derer zu verschwei-gen, die ihn gemisbraucht hatten? Ich begreife wohldaß ein Verbrecher anfangs seine Mitschuldigen ver-schweigt. Die Räuber machen daraus eine Ehren»Sache, denn es giebt auch bey dem Laster etwas waSman Ehre nennt; aber am Ende gestehen sie doch alles»Wie sollte also ein junger Mann den man verführt hät-te, ein Religionsschwärmer, dem man Schutz verspro-chen, nicht seine Verführer angeben Md bey dem Schrttcken der Folter nicht die Betrüger anklagen, die ihn sounglücklich gemacht haben. Ist l» nicht dem mensch-lichen Herzen natürlich?

Ravaillac giebt in seinen gerichtlichen Untersu-chungen immer dasselbe an: Ich hielt für recht einenKönig zu ermorden, welcher dem Pabst den Krieg an-kündigen wollte; Ich habe Erscheinungen und Osten-

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