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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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Pachtet der unerträglichen Schmerzen, welche ihm die»sc Operation verursachen mußte, schwächte sie ihn den-noch so wenig, daß cr vielimhd nach Verlauf von vierStunden wieder völlig hergcstellt, und von neuem intStande war , dusi- nemliche Qual nochmals ausdauernzu können-. Die heftigsten Martern sind nicht immerdie graüÄmsten , denn die Unglücklichen welchen sie-gefügt werden, können dieselben nicht lang aushalccn,sondern werden von den allzuheskigen Schmerzen VeSBewußiscyns beraubt. Je langsamer und anhaltendersie hingegen sind, desto empfindlicher und aNgreifendeöistihre Wirkung. DasParlemeut befand für gut, sich invorliegendem Fall keiner andern, als der gewöhnlichenzu bedienen. Hiernächst traten einige Bedenklichkeitenein, ob man den Delinquenten, ehe noch das ToLdöür»theil über ihn gesprochen würde, auf die Folter lcgcNdürfe, öder nichts Nach dem gewöhnlichen Verfahrenwar dies nur in zwey Fallen erlaubt; einmal , in derAbsicht das Verbrechen vor Gericht zu erhärten ; undzwchtens- wenn es darauf ankam- die Helfershelfer undAnstifter destelben ausfindig zu macken. Daß der De-linquent den König wirklich ermordet hatte, bevürstc kei-nes Beweises, er selbst gestand cs, und war auf derThat ertappt worden. Nun fand man aber einkraft dessen einer welcher Ludwigen den Eilftenwit Gift hatte ums Leben bringen wollen, einige Tagstvor seiner Hinrichtung mit der Fitschel gefoltert wordenwar. Demzufolge verordnte das Parlemeut, daß sie derDelinquent ebenfalls vrey'Tage nach einander bekommensollte. Da er sie aber mit der größten Standhäftigkeikoushiclt, da ec imnier die nemlichcn Aritworierr gab,ohne nur ein Wort darän zu verändern . Und da man 'bttfürchtete, daß er die Art ftiner Hinrichtung nicht üüs«halten könne, wenn seine Kräfte sehr geschwächt wür-den; so führ Man Nicht länger damit fort» kleöerdies

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