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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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lasten zu müssen, und dagegen in eine elende Hütte ver-setzt zu werden.

Viertes Buch.

^etzt ist uns nun nichts mehr übrig, als nur noch zusehn, wie die öffentliche Gerechtigkeit das gräßliche undverabscheuungswürdige Verbrechen an dem Mörder be-strafte, dessen sich derselbe gegen sie schuldig gemachthatte. Gleich nach der Mordthat sandte die Königinden Präsidenten Ieannin, den Staatsfecrccär vetomenie und den Staaksrctth de Bouillon, nachdem liotel eie Kais, welche ihn verhören mußten,um zu erfahren, was ihn denn eigentlich zu diesen ab-scheulichen Unternehmen verlcittt habe. Was er damalsaussagte, war im Grunde das Nemlicbe, was er auch inder Folge behauptete, und jene Herrn stimmten mit allengescheidcn Leuten darin überein, der Kerl scy verrückt»Anfänglich gaben sie vor, der König scv weder todt nochtödtlich verwundet; denn auf diese Art hofften sie amleichtesten herauszubringen was ihn zu diesem Verbrechenantrieb, indem er um so weniger Anstand nehmen wür-de die Wahrheit zu gestehn, je kleiner das Uedel scy; ergab ihnen aber zur Antwort, er wiss' mehr als zu wohlwie es mit dem Könige stehe. Kurz zuvor hatte er ge-sagt, das Messer sey so lief eingedrungen, daß er daSWamms des Königs mit dem Gelenk seiner Hand be«rührt habe. Man fand verschiedene Schriften bey ihm ;unter andern auch Reime welche sich auf das Ende einerzum Tode vrrurchcilten Person bezogen. Dies Gedicht,sagte er, habe einen seiner vertrauten Freunde in seinemGeburtsort, Angouleme, zum Verfasser, der es

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