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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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zeit in fein dankerfükltts Her; geschrieben sey. Zugleichgab er feuien Unwillen darüber zu erkennen, daß seinP-riemcnt zu T o urs einen Menschen hknrichten ließ,weicher den Feinden. um stch aus ihren Händen zu be-sreyen, versprochen hatte, den Köiug zu ermorden, yh,ne daß jedoch sein Herz mir feinem Munde überein,siiimntt. Es Harke jemand znm Könige gesagt, seineIustizbeamten könnten mehr streng genug zu Werk ge-hen , seine Person vor Gefahren zu schützen; denn venseinem Kopfe hi engen sovi-lc aneerr Köpfe ab, und mitseinem Leben sey das Leben so vieler anderer Menschenverbunden, daß man nichc nur das Borhaben und drewirkliche Absicht den König zu ermorden, sondern so-gar Traume dieser Art bestrafen müsse, und auch wirk-lich bestraft. Ferner sagte der König, wenn er denNarre»;, welcher ihn auf dem Pont ne uf ansiel,und von ihm verlangte, daß er ihm, weil er von demersten Könige Frankreichs abstamme, seine Kroneobereren solle, dem Pgrlement übergeben hatte, so wür-de er wohl ebenfalls von demselben zum Tode verurtheiltworden seyn. Hierdurch würde es ihm aber einenschlechten Dienst erzeugt haben, weil dies eben so vielgewesen wäre, als ein vcrnunstlofts Bich bestrafen,das auf die erste Frage, welche ihm der Präsident I c a«nin in Betreff seiner Geburt verlegte, zur Antwortgab, er stamme vorn König PHaram und ob. Die-ser Keil, fuhr der Kömg fort, war so roll und rhörichk,daß er mir einst, als ich zur Schlacht ritt, schon vonweitem zuries: Gieb mir mein Königreichwieder!

Man antwortete dem König; Narrheit könne fol-chen Verbrechen keineswegs zur Entschuldigung dienen;Cabouc, weicher gegen Heinrich den Zwcvkenden Degen gezogen habe, sey zwar auch ein Narr ge,

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