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oder irgend etwas mit fortzuschlcppen, was jenen Eiuwvh.nern gehört.
XVH.
Damit jene Kriegsleute, die sich in besagtem Bl»,vet befinden, desto geschwinder wieder nach Spanien z«,rückkommen können- so wird ihnen der AllerchristlichsteKönig und Herr, zu mehrerer Bequemlichkeit, Schiffe undSchifflcucc zukommeu lassen, damit stein diesen Schissen ihreArtillerie, Lebensmittel, KriegSmunition und Gepäck, sowohlaus Bl ave t, als auch aus andern in Bretagne befind,lichen Orlen, welche wieder zurückgegeken werden sollen, fort-schassen können; doch sollen sie vorher Gewahr dafür leisten,daß sie, in einer gewissen annoch zu bestimmenden Zeirfrist, dieSchiffe wieder herauögebcn und die Schifficuke zurückschicke»wollen.
XVIII.
Ueberdies versprechen die besagten Deputieren, zur Ge-währleistung für die Zurückgabe der besagten Platze, gleichnach der von Seiten des besagten Allerchristlichsten Königs er-folgten und gehörig beygcbrachtcn Ratification des gegenwär-tigen Traktats, vier Griffeln zu stellen und auszuliefcni,welche sie zwar selbst wählen können, die aber ilnterrhaneitdes Katholischen Königs und Herrn seyn müssen, und sögut und ehrlich gehalten werden sollen, als es ihrem Stan-de und Charakter gemäs ist. Sobald jedoch jene Zurückgabewirklich crsolgk und geschehen seyn wird, sollen die besagtenGriffeln, treulich und ohne den geringsten Verzug, wiederauf sreyen Fuß gestillt werden - und zwar so, daß man un-mittelbar nach erfolgter Zurückgabe der besagten Plätze inder Pikardie, zwcen von diesen Griffeln in Frcyheitsetze, die andern beyven aber bis nach der Abtretung vonBlavet zurückvehalce.
XIX.