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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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XH.

Züif gleiche Weise wird auch der Katholische Königund Herr dem Allcrcbristlichsten Könige und Herrn diejenigenPlätze wieder zurückgebcn und abtrctcn, welche nach Befindender Sache entweder von ihm selbst, oder von denen die denAuftrag hierzu von ihm erhalten hakten, oder doch wenigstensin seinem Namen, seit dem besagten FriedenStraktate vonChateau cn CambresiS, erobert, hinweggenommcn,oder auf andere Art in fremde Hände gcrathcn sind.

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XIII.

Ncmlich Calais, Ardrcs, Mont h ulin,Dour-lans, la Capelle, und le Castclet in der Picar-die, Vlavct in Bretagne, nebst allen andern Plätzen,welche der besagte Katholische König und Herr, entweder dort,oder sonstwo in dem Königreiche Frankreich, seit dembesagten Traktate besetzt hat, und die entweder von ihm oderdoch von seinen Leuten bisher zurückbchaltcn wurden.

XIV.

Was Calais, ArdrcS, Monthnlin, Dour-lans, la Capelle nudle Casteler anbclangt, so sol-len diese Plätze von dem besagten Katholischen Könige undHerrn, oder dessen Ministern, wirklich und wahrhaft, ohneVerzug und Anstand, auf was Art derselbe immer ge-macht werden könne, an den oder diejenigen znrückgcge-bcn und wieder abgetreten werden, welchen oder welcheder besagte Allcrchristlichste König und Herr hierzu deputircnwird, und zwar genau binnen zwey Monaten, von dem Ta-ge und Datum des gegenwärtigen Traktats an zu rechnen,in dem ncmlichen Zustande, worin sie sich dermalen bcstndcn,ohne das geringste darin niedcrzurcißen, zu beschädigen, oderzu schwachen, und ohne daß mau dcu mindesten Ersatz der aufdie Festungswerke der besagten Plätze verwendeten Kosten, oderzu Bezahlung dessen, was man den darin besindlichm Solda-ten

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