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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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Fslqe, eine ansehnliche Stelle bey der Ligne bekleidete,sie freywillig ni> Verlegte, und gleichwohl nach Hoft kam,um wieder Dienste zu suchen. Wirklich ergieng aucham ein »nd dreißigsten August das TodeSurtheil überihn: Man solle ihn auf einem Karrn durch die

Straßen fahren, und mit glühenden Zangen zwicken,dann nach dem großen Marktplatz bringen, ihm dasMordmesscr in die rechte Ha ad geben, und sic ver-brennen ; hernach solle man ihn auf ein Schaff»! le«gen, und ihm vom Henker die Arme, Schenkel undBeine cnrzwey schlagen lassen; nach seinem Tode sol-le man seinen Leichnam in Asche verwandeln, unddiese ins Wasser werfen, seine Wohnung niederrcißen,und seine sammtliche Habe im Namen des confiöciren,'auch solle er, che man ihn zum Richtplatz führe, denersten und zweyten Grad der Tortur bekommen, da-mit man auS seinem eigenen Munde vernehme, wer die-jenigen scyen, die ihn zu diesem abscheulichen Unter,nehmen verleitet Härten.

Vis setzt nehmen Sie noch nichts an diesem Ar-restanten wahr, das den zu Paris befindlichen Jesuitenzur Last fallen könnte, und eben so wenig werden Siebemerken, daß er verrückt gewesen sep, wie Montagneverbürgen wollte. Er zeigt sich vielmehr als einen li-stigen Kerl, der sich auf alle mögliche Art zu vertheidi-gen sucht, und von dem seine Richter nur erst nachviermaligem Verhör herausbringen konnten, was sie vonder wahren Beschaffenheit der Sache wissen. Alleinan eben dem Tage, wo man ihm sein Urtheil bekanntmacht, deputirt man ztvren seiner Richter nebst demLugoli, welche ihm die Tortur geben lassen, und seineAussagen zu Protocvl! nehmen sollen. Als der Böse-wicht sieht, daß es Ernst wird, bittet er inständig,man solle ihn doch.ja nicht foltern, er wolle gern alles

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