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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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vnd dem Könige zum Schein eine Zcitlang gehorchen,wobey er sich zum öfter« des Ausdrucks bediente:luits elk OIUIÜ8 kiomo. Auch legte man diesem Je-suiten zur Last, er habe mehrmals geäußert, daß er,wenn der König bey dem Collegium der Jesuiten vor»überfahre, sich gern zum Fenster Hinabstürzen wollte,wofern er versichert wäre, daß er ihm durch diesen Falldas Genick brechen würde. Als man ihm den Proceßmachte, fand sich jedoch, daß ihm dergleichen Ausdrückenoch vor jenem Zeitpunkt entfallen waren, wo Pariswieder unter königliche Botmäßigkeit kam. Deswegenward er auch glimpflicher als Guignard behandelt, wieauS nachstehendem Parlcmentsschiuß erhellet.

Extract aus den Pw.ocollen des Parlements.

Nachdem sich das Parlcment nebst der Grand«chambre und Tvurnclle versammelt, den, auf Ersuchendes die S elle des Anklägers vertretenden königlichenGencralprocurarors, vor diesem nemlichen Parlementangcfangenen und instcuirten Criminalproceß, gegenAlexander Harns, einen zur sogenannten Congregationund Gesellschaft vom Namen Jesu gehöriger Priester,welcher dermale» in den Gefängnissen der Conciergerieals Arrestant sitzt, in Ueberlegung genommen, dies-falls Erkundlgungen eingezogen, Fragartikel und Zeu-genverhöre veranstaltet, auch dem königlichen General«procurator fern Gutachten abgefodert hat; nachdem hier-nächst der besagte Hains vor dem besagten Parlement«wegen der ihm zur Last liegenden und in den Acten desbesagten Criminalproccsscs umständlich enthaltenen Be-schuldigungen verhört und vernommen, folglich alleSreiflich und wohl untersucht worden; So ward hieraufFolgendes für Recht erkannt:

Daß