Druckschrift 
Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
Entstehung
Seite
25
Einzelbild herunterladen
 

25

de Villiers, Roussel, die Thurie und Camus, den l'Alle«mant, Veuard und Morin anbelangt, so verordnet daSbesagte Parlement, sie wieder auf srcyen Fuß zu setzen.

Obiges Unheil ist der Hazard, dem le Comte, derKatharina und Magdalena Chostel, dem de VillierSund Roussel, der Thurie und Camus, wie auch deml'Allemant, Benard und Morin, am siebenten Tagedeö Januars, dem Guerek und Peter Chastel ober amzehnten Tage des besagten Monats im Jahr ein tausendfünf hundert fünf und neunzig angekünbigt worden.

Aus vorstehenden Aktenstücken erhellt, daß daSParlement sowohl bcy der Instrnirung dieses ProcesseS,als auch bcy der Urtheilsverfastung alles Mögliche be-obachtete , was man nur irgend von einer guten,zweckmäßigen, unpartheyischen Iustizpflege erwartenkann, und daß hiebey nicht die allcrgeringfügigste For-malität vernachlässigt wurde, so daß dergleichen Parle-meutSschlüssc gar keiner Rechtfertigung bedürfen. WaSdas Parlement gegen die Jesuiten verfügte, war imGrunde das Nemliche, was es schon vorher in Rück-sicht des Vorfalls verordnet hatte, welcher sich am letz-ten August 159Z zu Melun ereignete, und eS that jetzteigentlich weiter nichts, als daß es bey der Verurtei-lung des Peter Chastel jenes frühere Verfahren zurRichtschnur nahm, in dessen Gemäsheit es den Cri-minqlproeeß gegen Peter Barriere betrie-ben hakte. Dieser Mensch hatte zu Lyon verschiedenePriester um Rath gefragt, und ihnen unter andernSünden gebeichtet, daß er Willens sey den König zuermorden. Man nahm ihn daher beym Kopf, undzwar auf die Anzeige eines sehr frommen und bey allengutdenkendcn Franzosen ungemein beliebten Ordensgeist-

B 5 lichen.