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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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Frankreich , und zwar den besagten Gurret auf immer,besagten Chastel über auf neun Jahre, letzter« jedochebenfalls auf immer aus der Stadt Paris und den da-zu gehörigen Vorstädten, also und dergestalt, daß ih-neu zugleich auferlegt wird, sich auf das genaueste nachdieser Vorschrift zu richten, oder widrigenfalls zu ge»wartigen, daß man sie ohne weircre Nachfrage undUmstande aushangen werde. Ferner erklärte das be»sagte Parlemcnt und erklärt es hiermit, daß das summt»liehe dem besagten Gucret zugehörige Elgenthum demköniglichen Fiscus heimgefalicn sey, den besagtenPerer Chastel aber veruriheiike es und wrli es hiermitnochmals verurchciicn, dem Könige eine Geldbuße vonzwey tausend Thalern zu entrichten, welche zur Verkösti-gung und Verpflegung der in der Cvnciergcrie besind»lichen Arrestanten verwendet werben soll, weS Endes ecnicht eher auS dem Kerker zu lassen, auch die Zeit sei-ner Landesverweisung nicht eher zu berechnen wäre, alsvon dem Augenblick an, wo er die besagte Geldstrafebaar erlegen wird. Dem zunächst gebietet das besagteParkemenc, daß man das Wohnhaus des besagten Pe-ter Chastel zusammenreißen, zertrümmern und der Er-de gleich machen, den auf diese Art erledigten öffentlichenPlatz nie wieder bebauen, hingegen aber aufdiesem nem«lichen Platze zum immerwährenden Andenken der vcrab»schemingswürdigen gegen die Person des Königs beab-sicht gten Mordthak, eine hohe Denkfaule errichten,verschiedene Platten daran befestigen, und diese mit ei-nigen Inschriften versehen soll, worin die Ursachen an-gezew.t werden, warum man jenes Haus niedergeriffenund diese Denkjäule errichtet habe, welches alles vondem Versauf der Baumaterialien des besagten niedcrge«rissene-, Am,si6 zu bestreiken wäre. Was endlich dieübrigen Arrestanten, als: die besagte Hazard, den leComtt, drc Katharina und Magdalena Chastel, den

de Villierö,