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Vater und Mutter, ferner gegen Johann le Cowrte,dessen Eheweib Katharina Chasse! und ihre SchwesterMagdalena Ehastel, als der besagten Eheleute, PeterChastel und Dionysia Hazard Töchter, wie auch gegenderen Bedienten und Mägde Namens Anton de Villirrs,Peccr Roussel, Simone Thurie und Luise Camus, in-gleichen gegen die drei) bey der Kirche Saint Pierre?des-Assis angcstesste Priester Ehren Claudius Allcmant,Ehren Jacob Bensrd, und Ehren Lucas Mvrie, welchevorbenamttc Personen samt und sonders dermalen inden Gefängnissen der Conciergerie als Arrestanten ver-haftet sind, in gehörige Erwägung gezogen; nachdemhicrnächst die Fragartlkc!, Gestäudnisse und Ausflüchteder besagten Arrestanten, vor diesem ncmlrchen Parla-mente verlesen, dir besagte Johann Chastel mit seinemVater dem besagten Peccr Chastel confrontirk, der be-sagte Peter Chastel in besondere Untersuchung genom-men und mit den hierüber abgkhörten Zeugen confron-tirt, der, über den besagten Johann Chastel, wegendes gegen die Person des Königs beabsichtigten Mords,verhängte Proccß nochmals durchgegangen, das Pcoko-coll des am verwichencn neun und zwanzigsten Dceem-berS über ihn gcfällkcuTodeLurtheilabgelcsen, das Gut-achten dcö königliclM Generalprocurakvrs eingereicht,ferner auch in Bckref deS Guerct, Peter Chastel undder Hazard, wegen der in den Acten vorkommendeuBeschuldigungen anderweitige Verhöre veranstaltet, diedenselben aus Bcschl des mchcbcsagten Paelements vorsgelegten Fragen, nebst den darauf erfolgten Geständ-nissen und Ausflüchten in Usborlegung gezogen, undfolglich alles reiflich und wohl untersucht worden; Soward hierauf Folgendes für Recht erkannt:
In Betracht der in besagtem Protest vockomwen-den Umstände, verbannte das besagte Parlemcnt undverbannt cs hiermit den Guerct und Pce-w Chastel aus
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