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Zweyte Abtheilung, Vierzehnter Band (1797) Nachlese von Bemerkungen zu den letzten Regierungsjahren Heinrichs des IV : nebst Anzeie der Quellen, aus welchen der Inhalt dieses Bandes geschöpft ist
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richtsbarkeit hierbcy mit ins Spiel kömmt, im Aus.zuge zuschicken , damit sie dessen Vorschrift und Inhaltbefolgen. Den Amtleuten und Landvögten, wie auchderen allgemeinen und besonder«: Stellvertretern, wirdhiermit zugleich auf rb gk, nach Verlaufder oben oestinrm.tcn Frist ihren Befehl stiacklich zu vollzieh«:, woben ih.neu die Substituten des GencralproeuratvrS hülfreicheHand leisten sollen, sodann aber binnen Monats»frist dem besagten Parleinente sowohl die Namen derContravenientcn anzugeigen, als auch von ihren wei-tern Vorkehrungen Bericht zu erstatten, widrigenfallsaber zur wohloeidienken Strafe den Verlust ihrer Stel»len zu gewärtigen. Unterzeichnet, Du Dllet

JchiqeS Unheil ist über den besagten Johann Cha»stel wirklich gesprochen und an ihm vollstceckt worden,Doimevstage , den neun und zwanzigsten December eintausend fünf hundert vier und neunzig.

Wahrend der gerichtlichen ProeedureN/ woraufobiger Rechtssprvch erfolgt, schickte das Parlemcnt ei-nige Deputirle in das Clermontische Collegium,welches die Jesuit e'n bewohnten, und ließ ih-nen eine Menge Papiere wegnehmcn. Man fandunter andern einige Manuskripte von der eignen Handdes zur sogenannten Gesellschaft Jesu gehörigen Prie-sters, Johann Guignard, welche pasguillcwtischenInhalts waren. Er hakte sie seit jenen: Zeitpunkt ver-faßt und aufbewahrt, wo der König Heinnch IV chasgnädigste Edict ergehen ließ, kraft dessen er seinenausrührischen Unterthanen zu Paris alles zu verzeyhenund zu vergessen versprach, als sie Gott wieder in seineHände gab. Guignard hakte siel; darin nicht nur sehrrhrenrühiger Ausdrücke gegen den vorigen und denN.Denkwürdigk.XIV.B. B jetzt.