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I. Barriere's und Chatels meuchelmörderischeAnfälle auf Heinrich den IV. erhalten die gnädigeStrafe „der Vergessenheit nicht so leicht, weit dieFrage: wieviele» Antheil damalige Grundsätzeeiniger Eiferer aus der Gesellschaft Jesu an die-sen fanatischen Wagestücken gehabt haben mögen?noch nicht abgestorben ist. Unsere Actenstücke undgleichzeitige Relationen darüber haben wir aus demsechsten Bande der Mcmor'res ZeOonZo, genantä'eelalrcitliment et 6e preuve8 poun 1'lülkoirsZs ülr.Ze Ikon (a la lilaz^s 174z in 4.) ausge-hoben. Dieser Band ist ein erst bcy dieser neu-sten Ausgabe hinzugekommenes Supplement. SeinInhalt aber ist ausgewält und den Begebenhei-ten gleichzeitig. Ihr Herausgeber nahm die kur-ze Nachricht von Chatels Proccß S»44. ff. aus einer Handschrift der (einst) königlichenBibliothek, das übrige aus Flugschriften der Zeit,welche die Nachwelt in solchen Fällen Autographazu nennen pflegt. Für die hier hart beschuldigtenund schnell exilierten Jesuiten erfolgte die Erlaubnis,ins Reich zurückzukehren, eben so schnell schon amEnde des Jahres 1623. Das historische Problemist: ob das, was Manchen von ihnen als Reizungzum Kvnigsmord zur Last fiel, blvs als böse Inspi-ration des liguistischen Rortengcistes, welcher soviele Afterglaubige aus allen Standen und Gesell-schaften damals mit seiner schwärmerischen Wut
an-