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4 (1851)
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254
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gelten, wenn sie in erster Lage und gebunden vorgetragen wer-den sollte.

Allein das Ablangen eines Tons ist nicht so sicher wie dieregelmässige Applikatur und wird nicht gern oft hintereinander an-gewendet, ausser etwa bei der Wiederholung derselben Ton-stufen , wie in No. 263 bei a und noch mehr bei b; der Geigerlangt nur ab, wenn er binden muss (wie oben) oder um nicht (wiein No. 261) wegen eines einzigen Tons in eine neue Lage über-zugehn. Wird daher ein möglicherweise abzulangender Ton, z. B.das hohe e in dieser Stelle,

4 4 3 2 4 J. 3 2 4 4 3 2

4

3 4 432143214321

mehrmals nach einander verlangt: so könnte der Spieler ihn aller-dings mehrmals ablangen; mithin die über den Noten angegebnenFinger auwenden; er wird indess mit Recht nur das erste c ab-laugen, dann aber auf h den dritten Finger (mit einem Wort, dieunter den Noten verzeichnete Fingersetzung) nehmen, das heisst:in die zweite Lage

G-Saile.112 34

265

D-Saite.

1 2 3_4

A-Saitc.12 3 4

E-Saite. .

2 3 i.

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(klein ais und dreigestrichen des ist abzulangen) übergehn*). Hierwürde die letzte Hälfte des vorigen Satzes, so wie z. B. auch dieser

266

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ganz bequem liegen. Wir erkennen jetzt, dass auch der in No, 263bei a mitgetheilte Fall in der zweiten Lage ohne den Nothbehelfdes Ablangens gebunden auszuführen ist, wiewohl er unter Umstän-den, z. B. in diesem Zusammenhänge,

der ersten Lage angehörig bleibt.

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Allein die zweite Lage wird (wie schon S. 251 bemerkt wor-den) nicht so gern genommen, als die dritte

*) Die blossen Saiten sind übergangen, weil man sie in den hebern Lagennur zu Sprüngen benutzt.