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4 (1851)
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gewiesen haben: dass keine Kunslregel die Gültigkeit eines abso-luten Gesetzes in Anspruch nehmen kann.

Diese Grundsätze finden wir> wenn wir die Instrumente nachihren Wesenheiten

als tongehende undals klanggebende Organe,

ferner, wenn wir sie nach ihrer zwiefachen Wirksamkeit,einzeln undin Masse vereint,

betrachten.

a. Die Tonregion.

Jedes Instrument gilt uns als ein selbständiges Wesen, alseine Person gleichsam, die ihre eigentümliche Tonreihe, ihr Ton-system hat und in demselben wie wir schon längst (Th. III.S. 354) von den Singslimmen gesagt haben, die drei Slimmregio-nen: Mille, Tiefe und Höhe, dargestellt*). Wenn wir nun in denfolgenden Abschnitten erfahren werden , dass die verschiednen Rohr-instrumente verschiedne Tonregionen besetzen, dass z. B. dieTonreihe der Fagotte aus den Kontratönen bis in die eingestrichneOktave, die der Klarinetten aus der kleinen in die zwei - und drei-gestrichne Oktave reicht u. s. w.: so ergiebt sich sogleich alserster Grundsatz:

wir müssen Instrumente verschiedner Tonregion mit einander ver-binden, um unsre Komposition in günstiger Älelodie- und Harmonie-lage darzustellen.

Jede Stimmregion ferner hat bekanntlich ihren eignen Ka-rakter: die Tiefe in jeder Stimme ist minder bewegsam, minderstark und voll (oder wird bei hervorgerufner Stärke rauh) dieHöhe wird heftiger und gedrungner, heller oder auch gellender,die Mitte ist die mildeste, zugleich aber klangvolle Region. DieseKarakterislik (deren Bezeichnung hier nur sehr allgemein und an-deutungsweise gegeben werden konnte) ist auf jedes Musikorgau an-wendbar, in welcher Tonregion es auch erschalle. Wenn wir z. B.dieselbe Tonfolge im Tenor und Diskant setzen,

so ist für beide Stimmen (Th. III. S. 358) die Tongruppe a dertiefen, die Tongruppe b der mittlern , die Tongruppe c der hohenStimmregion zugehörig. Hieraus ergiebt sich für solche Organe, deren

*) Dasselbe gilt von den Blechinstrumenten ; nur war bei ihnen die Belracb-tung unwichtig, weil sie ohnehin nicht zu vollständiger Ilarmoniedarstellung be-stimmt sind.