Antwort der Sachsen.
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von ihnen getödtet sind, einige in Gefangenschaft geschleppt, die ivrs.übrigen aber aller ihrer Habe beraubt?
- „Ferner finden wir auch das wunderbar, daß uns geheißenwird, die Sache jenes Menschen in Gemeinschaft mit denselbenMännern zu untersuchen, welche gleich ihm selber der Gesandteder heiligen römischen Kirche auf euer Geheiß von den Schwellender heiligen Kirche ausgesondert hat.
„Aber wenn auch diese Gründe nicht dazwischen träten, wieist eS denn unsere Sache, eine schon längst vollendete Entscheidungdes römischen Sendgerichts wiederum vorzunehmen, und einer neuenPrüfung zu unterziehen? Wie kommt es uns zu, zu untersuchen,ob dem das Recht zur Behauptung der Herrschaft zur Seite stehe,dem ihr schon vor drei Jahren nach dem Urtheile des Sendgerichtsdie Zügel der Herrschaft widersagt habt? Wäre es nicht nothwen-diger gewesen, daß die Untersuchung jener Entscheidung voranginge, als daß sie jetzt erst Nachfolge? Wir kennen eure Einsicht,daß niemals im Sendgerichte unter eurem Vorsitze ohne gehörigeUntersuchung entschieden worden ist. Wie thut nun also eine zweiteUntersuchung Noth? Wenn aber jener vorgenannte noch nicht zurUntersuchung gezogen ist, sondern, wie ihr sagt, erst vorzunehmen,was war dann für ein Grund, daß vor aller Untersuchung ihmdie königliche Würde von der apostolischen Würde ohne Zusatzirgend einer Bedingung untersagt wurde? Ist er noch nicht ge-prüft, sondern noch erst zu prüfen, warum hat man uns dannaus eurer Vollmacht besohlen, einem anderen Könige zu gehorchen,bevor es sicher war, daß jener nicht König sein könne? Zeugnißhierfür gibt uns euer eigenes Schreiben, welches bei uns ist, näm-lich daß der Gesandte des apostolischen Stuhles auf euer Geheißjenem früheren Könige von neuem die Zügel der Herrschaft wider-sagt und ihn von den Schwellen der heiligen Kirche ausgeschiedenhat, ihn sowohl wie alle seine Anhänger; daß er dagegen denanderen, welcher durch unsere Wahl an seine Stelle gesetzt ist,aus apostolischer Vollmacht in seiner königlichen Würde bestätigt,und allen, die sich im deutschen Reiche befinden, im Namen des