Druckschrift 
[1] (1796)
Entstehung
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Ferner, das Wesen ausser «lern Subjekte hat, vor«ausgesezter Maassen, das leztere durch seine Hand-lung zum freien Handeln aufgefordert; es hat demnachseine Freiheit beschränkt durch einen Begriff von Zwe-cke,, in welchem die Freiheit des Subjekts wennauch etwa nur problematisch vorausgesezt wurde;es hat sonach seine Freiheit beschränkt durch den Be-griff von der (formalen) Freiheit des Subjekts.

Durch diese Selbstbeschränkung des andern Wa-sens nun ist zuförderst die Erkenntnifs des Subjektsvon ihm, als selbst einem vernünftigen und freien We-sen bedingt. Denn lediglich zu Folge der geschehe-/'nen Aufforderung zur freien Tliätigkeit, mithin zu/ Folge der geschehenen Selbstbeschränkung hat, erwie-sener Maassen, das Subjekt ein freies Wesen aussersich gesezt. Seine Selbstbeschränkung aber war be-dingt, durch die, wenigstens problematische, Erkennt«nifs vom Subjekte, als einem möglicher Weise freienWesen. Demnach ist der Begriff des Subjekts von demWesen ausser ihm, als einem freien, bedingt durchden gleichen Begriff dieses Wesens von ihm, und durchein durch diesen Begriff bestimmtes Handeln.

Umgekehrt, ist die Vollendung der kategorischenErkenntnifs des Wesens ausser dem Subjekte von die-, sein, als einem freien Wesen, bedingt durch die Er-,kenntnifs , und das ihr gemässe Handeln des Subjekts.Würde es nicht erkennen , dafs ein freies Wesen aus-ser ihm wäre, so erfolgte etwas nicht, was nach denGesetzen der Vernunft hätte erfolgen müssen, und dasSubjekt wäre nicht vernünftig. Oder erfolgte dieseErkenntnifs in ihm zwar, aber es beschränkte nicht

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