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[1] (1796)
Entstehung
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§. 4. Drittter Lehrsaz.

Das endliche Vernunftwesen kann nicht noch andere endli- :che Veniunftwesen ausser sich annehmen , ohne sich zu se-tzen, als stehend mit demselben in einem bestimmten her- 1hältnisse, welches man das Reclitsverhältnifs nennt.

B e weif s.

I.) Das Subjekt mufs sich von dem Vernunftwesen,Welches es zu Folge des vorigen Beweises, ausser sich an-genommen hat, durch Gegensaz unterscheiden. Das Sub-jekt hat sich jezt gesezt, als ein solches, das den lez-ten Grund von etwas, das in ihm ist, in sich seihstenthalte (dies war die Bedingung dev, Ichheit, der Ver-nünftigkeit überhaupt); aber es hat ein AVesen aussersich gleichfals gesezt, als den lezten Grund dieses inihm vorkömmenden.

Es soll sich von diesem Wesen unterscheidenkönnen: dies ist unter unsrer Voraussetzung nur un-fer der Bedingung ^nöglich, dafs. es an jenem gegebe-nen unterscheiden könne, inwiefern der Grund dessel-ben in ihm , und inwiefern er ausser ihm liege. DerGrund der Wirksamkeit des Subjekts, liegt zugleichin dem Wesen ausser ihm, und in ihm selbst, der Formnach, oder darinn, dals überhaupt gehandelt werde.Hätte jenes nicht gewirkt, und dadurch das Subjektzur Wirksamkeit aufgefordert, so hätte dieses selbstauch nicht gewirkt. Sein Handeln als solches, istdurch das Handeln des Wesens ausser ihm bedingt. Esist auch der Materie nach bedingt; es ist dem Sub-jekt die Sphäre seines Handelns überhaupt angewiesen.

Aber Innerhalb dieser ihm angewiesenen Sphärehat das Subjekt gewählt, dis nächste Grenzbestimmung

sei-