Schaft mit üon Manschen denken, mit dfenen die Nä*tur mich vertiniget. li 3 t, aber ich bann dies nicht, olune meine Freiheit durch die ihrige beschränkt zu den-ken; nach diesem noihwendigen Denken mufs ich nnaauch handeln, ausserdem steht: mein Handeln mit mei-nem Denken*;, und ich sonach mit mir selbst im Wi-derspruche ; ich hin im Gewissen, durch mein WissenVfie »es 'seyn soll, verbunden, mgine' Freiheit zu be-schranken. Von dieser moralischen Verbindlichkeit ist$uu in der Rechtslehre nicht die Rede; jeder, ist nur ver-bunden durch den will!; iihrlichen Entschlufs, mit andernin Gesellschaft zij leben, und wenn jemand seine Will-'kiihr gar nicht beschränken will, so kann man ihm aufdein Gebiete des Naturrecbls weiter nichts entgegen-stellen, als das, dafs er sodann aus aller mensclichen..Gesellschaft sich entfernen müsse.
() Tn der gegenwärtigen Schrift ist der Begriffdes Hechts als Bedingung des Sclhsthewul'stseyns, zu-gleich mit seinem Objekte dedugirt worden; er ist ab-
ge-
*) Ich lese irgendwo; der San; die mannigfaltigenHandlungen des freien Willens sollen mit sichselbst, übereinstimmen, sey der Grundsaz der Sit-tenlebre. Dies ist. eine sehr verungKikie. Anwen-dung des von mir in den I r vrlesuii"-en über die ße-Stimmung des Gelehrten •aufgestellten Postulats derabsoluten IJeberciiisliminung des \ ernunftivesensmit. sich selbst. JVIan darf dann nur darauf den-ken , ein recht konsequenter Bösewicht zu wer-den, wie D. V.hr'tiard in seiner Apologie des Teu-fels (melbammers Philos. lournal v. I. 1795 )denTeufel schildert.; die Handlungen des freien Wil-lens stimmen dann unter sich vollkommen überein,denn sie widersprechen insgesaintnr. der Uehc.r-zeugungyon dem, was seyn soll, und man hat. ei-ner sulchen bulenlehre genug gelhan.