ter, die aber nicht aus ihren Landsleuten ) sondern ari-den Gliedern der Reichsversammlung, oder aus andernStädten genommen wurden, um alle Parteylichkeitzu verhüten, mit der ein Landsmann für oder wiederden andern sprechen könnte.
Daher kam es, daß unter einer so großen Mengein Proceß verwickelter Menschen nicht leicht einer war,der nicht entweder vollkommnes Recht erhalten oder sichdoch mit seinem Widerpart auf eine befriedigende Wei-se verglichen hatte.
Hierauf wurden die seit langer Zeit von den Re-genten vernachlaßi'gten und gefchmählerten Gerechtsamedes Reichs in ernstliche Erwägung genommen, und daNiemand die geschehenen Eingriffe in dieselben verthei-digen konnte, so wurden sie ihm von allen Bischöffen,Edeln und Städten einmüthig zugestanden, und zwarwaren die Mayländer die ersten, welche auf diese vonihnen usurpirten Rechte Verzicht thaten: dahin gehö-ren: die Herzogthümer, Marggrafschasten, Graf-schaften, die Consulate, das Münzwesen, die Zölle,das Fodrum (oder die Lieferungen an den Kaiser) dieMauchen, Hafen, Geleite, Mühlen, Fischerey, undalle Nutzungen von den Flüssen; auch eine jährlicheSteuer von ihren Personen sowohl als Gütern.
Hiebey bewies sich Friedrich so edelmüthig, daßer jedem, der auf eine von den benannten Regalien einPrivilegium hatte, welches er gehörig documentirenkonnte, dasselbe für alle folgende Zeiten bestätigte.Bey dieser Einrichtung blieben ihm doch an jährlichenGefällen, ohngefähr Zsooo Talente (Pfund Silber)übrig.
Außerdem wurde ihm auch noch dasVorrecht zu-gestanden, in jeder Stadt die obrigkeitlichen Würden
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