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Erste Abtheilung, Zweyter Band (1790)
Entstehung
Seite
334
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da das Volk ihm seine Macht und Gewaltübertragen hat. Was der Kaiser schriftlich odermündlich bestimmt, gilt als ein Gesetz. Es ist natür-lich , daß jeder, der die Beschwerlichkeiten irgend einerSache übernimmt, auch von ihr wieder dis Vorteilegenieße; daher dürft ihr über uns alle herrschen daihr für uns alle die Sorgen der Regierung traget."Außer diesen Reden gab es auch einige, welche dieLhaten des Kaisers öffentlich in Volksliedern besangen.

Die folgenden Tage beschäfftigte sich der Kaiserin der Versammlung mit Handhabung der Gerechtig-keit. Die Sitzung dauerte jedeSmahl von früh Mor-gens bis spat auf den AbenD, während welcher Zeit erdas Anliegen der Reichen sowohl als der Armen mitvieler Gelassenheit anhörte. Die Gerichtspersonen, mitdenen er die Processe untersuchte, ^ waren Rechtskun-dige, die ans verschiednen Städten hieher gekommenwaren, und worunter sich vier berühmte Nechtslehrervon Bononien befanden: Vulgär, Martin, Jakobund Hugo»

Es ist Sitte in Italien, daß jeder , der eine Kla-ge zu führen Hat, mit einem Crucisix in der Hand er-scheint, und dieß geschah auch hier. Die große Men-ge derer, die dergleichen trugen, rührte den Kaisernicht wenig." Ich kann mich, sprach er, in die Klug-heit der Italiener nicht finden. Sie prahlen vorzüglichmit ihrer Kenntniß der Gesetze, und sind doch die groß«ten Uebertreter derselben. Die vielen Menschen, wel-che nach Gerechtigkeit hungern und dürsten, sind klareBeweise, wie fest sie an Ausübung derselben haltenmögen.

Er bestellte also über die Parteyen, welche auseiner und derselben Provinz her waren, besondere Rick'

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