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Verbündeten, den Tortonesern, Cremensern, und Iso.lauern, einen Frieden mit den Cremonesern, P^ave«sanern, Rovarensern, Comanern, Lodenftrn, Vercel«lensern ausgewirkt hat, und zwar so, daß die Ebredes KayserS und die freundschaftlichen VerbindungendcrMayländerunangctüststverbleiben. " Sollrcer aberLen Frieden mit jenen Städten nicht zu Stande brin-gen können, so sollen die alten Gefangenen den May«ländern zunickgegebcn, und weder diese letztemnoch ihre Murre um dieser Ursache willen die Gnadedes Kaisers verliehren.
9) Die Regalien, als Münze, Zoll, Geleite, Ha«fen, und dergleichen oberherrschaftliche Gefälle sollen dieMayländcr fahren lassen , und sich derselben nicht wei-ter anmafien. Sollte sich jemand dieselbe gewaltsamerWeise zueignen wollen, 'und sich deshalb nicht vordemKaiser oder seinen Gesandten zur Rechenschaft stellen,so müssen die Maylander an seiner Person oder seinemHaab und Gut nach Möglichkeit Rache nehmen,und die Regalien dem Herrn Kaiser ohne Hinterlist undbösen Vorsatz wiederherstellen.
10) Unter diesen Bedingungen wird der Kaiserund Beherrscher von Mayland den Cremensern gegenErlegung von hundert und zwanzig Mark seine Gna«de wieder schenken, und sie so wie ihre Freunde öffent«lich vor einer vollständigen Reichösitzung von der Achtlossprechen. Jngleichen wird er alle Gefangene, diealten wie die neuen ihnen auslieferv, so bald sie dieEeisseln gestellt, und ihrer seics die Gefangenen, alteund neue, dem Könige vom Böhmen zugeschickt ha-ben.
11) Den zweyten oder dritten Tag nach lieber-gäbe der Geiffeln und Gefangenen soll die Belagerung
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