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Namen sführen; folglich ist sie im Stande, dmKaisern, wenn sie nicht in Italien befchäfftigt sind,auf eine lange Zeit Unterhaltzu verschaffen. Auf demHoftage, den der Kaiser zu Worms hielt, fandensich der Erzbischofs Arnold von Maynz und Pfalz-graf Herrmann ein, um wegen der Verheerungen diesie in Friedrichs Abwesenheit 'im Lande angerichcet,zur Verantwortung gezogen zu werden. Sie wurdenbeyde mit ihrem Anhänge schuldig befunden, derer»sie wegen seines Alters, Standes und gesetzten Be-tragens verschonet, der andre aber mit der gebüh-renden Strafe angesehen.
Bey den Franken und Alemannen ist eine alteGewohnheit, welche durch die Länge der Zeit dasAnsehn eines Gesetzes erlangt hat, daß jeder Land-friedensstöhrer, ehe er das TodeSurtheil empfängt,'beschimpft wird. Ein Edler muß nemlich einen Hund,ein Halbfreyer einen Sattel, und ein Einsaffe oderBauer ein Pfiugrad bis in das nächste Gebiete tra-gen. Diesem Gesetze mußten sich auch der Pfalz-graf nebst zehen andern Grafen unterwerfen, undjeder eine deutsche Meile weit einen Hund tragen.Ein so strenges Urcheil wurde bald im ganzen Rei-che bekannt, und verbreitete überall ein heilsamesSchrecken. Friedrich that noch mehr. Er zog al-lenthalben umher, zerstöhrte verschiedene Raubschlöffer,und ließ mehrere solcher aufgefangenen Räuber theilshinrichten, theils auf andre Weise hart bestrafen.Nur Bayern konnte w'egen des bekannten Zwistesnoch nicht dieser Wohlthat des Kaisers genießen.
In demselben (11 ; 6 stcn) Jahre, zwischen Ostern«nd Pfingsten, starb Arnold Erzbischofs von Cöln,ein trefflicher Mann, der Wiederhersteller seiner Kirche.Drey Tage nach Pfingsten rraf Friedrich unweit Re-genSbu/g seiner, Oheim den Herzog Heinrich an, und
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