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Erste Abtheilung, Zweyter Band (1790)
Entstehung
Seite
212
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unterwarfen sich das Land, und gaben einer Provinz denNamen Longobardey. Ihre Weiber hatten sich nein-lieh, um männlich auözusehen, weil sie Kriegsdienstethun mußten, die Haupthaare über das Kinn geschla-gen, und erhielten daher den Namen Longobarden vonden langen Barten. Seitdem führt das ehemaligeAemilien den Namen Romaniola, da die alten Ein-wohner im ravennischen Erarchak sehr zusammengeschmol-zen sind. Jedoch hat die Vermischung der Barbarenmit den Eingebohrnen des Landes, bey der Güte desElima'ö und Bodens so glücklich auf die jetzigen Ein-wohner gewirkt, daß man an ihnen eine nicht geringeCultur in Sprache und Sitten bemerkt. Selbst ihreStaatsverfassung ist ein Nachbild der alten römischen,und ihre Freyheitsliebe geht so weit, daß sie sich liebervon Cousuln als von Regenten beherrschen lassen.

Diese Consuln werden fast alljährlich aus dendrey Ständen, der Capitaneen, Valvassoren und Ge-meinen erwählt, damit sie keine Gelegenheit haben,sich eigenmächtig zu machen, und auch kein Stand sichvor dem andern Vorrechte anmaße. Daher komme es,daß jede von den Städten, unter welche das Land ver-theilt ist, alles was in ihrem Bezirk wohnt, an sichgerissen hat, und kaum irgend ein edler oder sonst vor-nehmer Mann in dem weitläuftigcn Lande zu sinken ist,der nicht die Regierung der Stadt, zu welcher er ge-hört, über sich anerkennte. Jeder einzelne Landes-sirich, der seine eigne Gerichtsbarkeit hat, heißt eineGrafschaft.

Um ihre Nachbarn in Respect zu erhalten, wer-den junge Leute aus dem niedrigsten Pöbel, oder solchedie verächtliche Handwerke treiben, welche andre Na-tionen, von den freyen Künsten als unrein verbannen,zum Saldatendieuste genommen, in welchem sie zu eh-renvollen