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Erste Abtheilung, Zweyter Band (1790)
Entstehung
Seite
142
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F>ie Verträge, welche meine Vorfahren, die M-mischen Kaiser, mit den euren, den griechischenKaiser eingegangen sind, gehe ich auch ein; und wiejene es gehalten haben, will ich es auch halten. Esist kein Volk, kein Reich, keine Nation, welche nichtanerkennen, daß euer neues Rom eine Tochter unsersrömischen Staates sey und heiße, und sich aus ihmals ein Sprößling aus seiner Wurzel entwickelt habe.Daher bestimmen wir den Antheil, den die Tochtervon der Mutter fordern kann, und wollen daß er sobiß auf ewige Zeiten bleibe, vorzüglich da, wie wirsehen , die Tochter der Mutter alle ihr zuständigen Rech,te anerkennt, daß diese nehmlich vermöge ihres müt-terlichen Ansehns mit Rath und That vorangehe, jeneüber als eine geliebte Tochter ihr an Ruhm und Ehregleich komme.

Es walte demnach zwischen uns beyden ein ge-meinschaftliches Interesse. Der Freund oder Feind deseinen sey auch Freund oder Feind des andern. Werdie Tochter nicht ehrt, sey er Normann, Sicilianer,oder irgend ein andrer, zu Wasser und zu Lande, solldie Kraft des mütterlichen 'Arms erkennen und fürchtenlernen denn weder ich, noch Meine Vorfahren, ha-ben je die Feindseligkeiten vergessen, welche gegen dasReich und die römische Hoheit verübt worden sind.Aber mit Gottes gnädigem Beystande wollen wir einemjeden, nach Maaßgabe seiner an uns begangenen Bos-heit, vergelten. Die ganze Welt soll es sehen und hö-ren, wie leicht die Räuber, welche sich gegen unsreund eure Monarchie erkühnt haben, danieder geschla-gen werden; denn mit Gottes Hülfe wollen wir, so-bald sich unsre Fittige ausbreiten, den Feind, der mireben flattert, erhaschen, und ihm den Frevel, der uns-rer Reiche Ehre und Ruhm antastet, aus dem Herzen

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