fürchterlichsten Eyde zwingen werde, dieses nach Mög-lichkeit zu thun. Der Eyd, welchen sie leisten, sollsich, eben so wie der, welchen i ch selbst abgelegt habe,auf alle Städte und Provinzen, kurz auf alle Theileeures Reichs im Abend - und Morgenlande, erstrecken,und sie bey meinem leben sowohl, als nach meinemTode verpflichten, Unterthanen und treue Dienereurer Hoheit zu verbleiben." ^
„Diejenigen, welche mein Gefolge ausmachen,welches ich hier bey mir habe, sollen sogleich, euch ^Herrn und Selbstbeherrscher des Römischen ReichsAlexius, nebst eurem Sohne und Kaiser, dem Por-phyrogeneten, den Eyd der Treue leisten,^ und diejeni-gen meiner bewaffneten Ritter, die man gewöhnlichKaballarien (Chevaliers) nennt, und die sich jeht inder Ferne befinden, werden ihn, auf meine Veranstal-tung, eurem Bevollmächtigten, den ihr nach Antio-chien zu senden habt, ablegen. Ausserdem versichreich heilig, daß wenn eure Majestät gesonnen ist, Plä-tze, welche ehemals dem römischen Reiche gehörten,mit gewaffneter Hand an sich zu bringen, ich es anmeiner Seite nicht werde ermangeln lassen, euch mitmeinem Arm zu dienen, uns aber auch aller Feindse-ligkeiten gegen die zu enthalten, wider welche es euchnicht gefällig ist die Waffen zu führen. Denn wirwollen euch in allen Stücken folgen, und alles thun,was eure Majestät verlangt. Saracenen, und Jsmae-liten, wenn sie aus freyerWahl zu euch übertreten, undihre Städte übergeben, will ich weder daran hindern,noch mich geflissentlich bemühen, sie mir zuzuwenden,nur darf das nicht von denen gelten, die ich selbst be-kriege, und die, um der bevorstehenden Gefahr zu ent-gehen, ihre Zuflucht bey euch suchen; sondern nur vondenen, die, ohne von uns geängstet zu seyn, sich frey-