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Erste Abtheilung, Zweyter Band (1790)
Entstehung
Seite
53
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nicht ausdrücklich anheim gefallen sind. Er soll sie,sey es nun freywillig, oder nicht, verlassen, und euchausliesern. Auch soll kein Flüchtling aus euren Landenbey mir Schuß finden, sondern wieder zurückgewiesenwerden. Anbey verpflichte ich mich zu mehrerer Be-stätigung des vorhin angezeigten, Bürgen zu stellen,daß hinfort und immerdar dieser Vertrag solle gehaltenwerden: und diese Bürgen sind alle meine zukünftigenUnterthanen in den mir verliehenen Gebieten, Städtenund Schlössern, die ' nten namentlich werden bezeich-net werden» Ich will ihnen den fürchterlichsten Eydabfordern, die nach römischen Gesetzen schuldige Treuegegen eure Majestät und alle in diesem Vertrage ver-zeichnten Artikel auf das genauste zu beobachten: willsie bey allen himmlischen Mächten und den schrecklich-sten Strafgerichte Gottes beschwören, mich selbst,wenn ich ja etwas gegen eure Majestät unternehmensollte, (welches nicht geschehen wird, so wahr mirmein Heiland, und Gottes Gerechtigkeit hilft) aufalle Weise, und zwar zuförderst durch eine Frist vonvierzig Tagen, zur Beobachtung der verletzten Pflichtwieder zurückzubringen. Hilft dann nichts, verharreich dann noch immer in meinen rasenden Entschlüssen,und bleibe taub gegen ihre beßren Vorstellungen, sosollen sie ihres mir geleisteten Eydes entlassen seyn,und fortan euch zugehören. Hiezu sollen sie kraft ihresSchwures angehalten seyn, und versprechen: euch ebendie treue Unterwürfigkeit und Zuneigung zu bezeugen,welche ich selbst angelobt habe, und für euer Leben undzeitliche Ehre die Waffen zu ergreiffen; ja auch zu wa-chen, daß eure Majestät an keinem Theile und Gliedsvon einem Feinde Schaden nehme, wenn sie irgendnur dessen gefährliche arglistigen Anschläge in Erfahrungbringen. Ich schwöre bey Gott, bey Menschen undbey den hocherhabnen Engeln, daß ich sie durch die

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