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nach aller Macht daran zu hindern schuldig und gehal-lten sey."
„Was ferner euer Reich anbetrifft, alle Oerterund Städte, groß und klein, sammt den Inseln, kurzalles was zu Wasser und zu Lande vom AdriatischenMeere an bis ins Morgenland, und durch ganz Asien,wo die Granzen des römischen Gebietes sind, der Langenach, euren Scepter unterworfen ist: so schwöre ichbey Gott, der es hört, und mein Zeuge ist, daß ichkeinen Fußbreit Landes der ehedem euer war oder esjetzt ist, weder Stadt noch Insel, noch sonst etwasworan der Constantinopolitauische Hof Ansprüche macht,im Morgen und Abendlande in Besitz nehmen, und be-halten wolle, den Amhcil ausgenommen, welcher miraus eurer kaiserlichen Gnade zugefallen ist, und untennahmentlich in gegenwärtiger Urkunde bezeichnet werdensoll. Zu dem mache ich mich auch anheischig, jedenOrt, der vormals unter kaiserlicher Hoheit gestanden.Und den ich erobern kann, nach Vertreibung seiner zeit-herigen Besitzer, dem römischen Staate wieder zuzu-wenden. Wollt ihr mir nun denselben überlassen, sowill ich ihn als ein Lehn von euch empfangen, oder auchsonder alles Zaudern der Person abtreten, die von euchmit kaiserlicher Vollmacht dazu ausgerüstet ist. Je-den Ort, Sradt und Schloß, die weiland dem römi-schen Scepter unterworfen waren, und mir von einemandern abgetreten werden, will ich als fremdes Gutbetrachten, ste nicht für mich behalten, sondern alles,was ich mit oder ohne Gewalt bekomme, und ehedemeuer war, soll auch von ueuem euer werden. "
„Jngleichen verspreche ich, daß ich keinem Chri-sten einen Eyd abnehmen, noch einem andern leistenoderein Bmllmiß zu eurem Nachtheil eingeheu, auchmich nicht zum Vasallen einer andern größer» oder klei-
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