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2 (1777) M - Z
Entstehung
Seite
685
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Ursprung des Bösen. 68?

pferS halten, um das Gute zu wirken, und durch anderewirken zu lassen; um das Böse zu meiden, und andere mei-den zu heißen.

Laßt uns diesen Unterschied des allgemeinen Grundwe-sens und des Privatwesens durch ein Beyspiel vor die Augenlegen. Ein wohlchätiger König, welcher sich die Glückselig,keil seiner Unterrhanen sehr angelegen seyn läßt, machet einGesetz, aus welchem sehr große Vorrheile für den Staat undfür die Völker entspringen. Dieß Gesetz verordnet Strafenfür diejenigen , die sich nicht danach richten wollten. Wennnun etliche Privatpersonen dasselbe übertreten, und in dieStrafen verfallen, die von dem Gesetze verordnet sind, mußjener weise und wohlthätige König sein Gesetz aufheben, da-mit er dem Uebertreter die verdienten Strafen erspare? Muß .man sagen , wie der verfängliche Bayle von dem Schöpfersagec: Wenn es kein ander Mittel giebt, den Strafbaren zureuen, als da man das Gesetz wreverruft, so muß man esin der Thal wiederrufen? Muß man sagen: dieser weiseuns wohlthätige Fürst behauptet seine schöne Eigenschaft nichtrecht? fern Gesetz ist keine nützliche Verordnung für seine Völ-ker, und es steht einem Gesetzgeber wesentlich zu, keine Ge-setze zu verordnen, wenn er wüßte, daß sie etliche Privat,Personen zu ihrem gänzlichenUntergange misbrauchm würden?

Fünfte Fortsetzung des Einwmfs.

Väter würden aller ihrer Pflichten vergessen, wenn sie einem Kinde das Messer oder den Degen nicht nähmen,

dafern sie sähen, daß es im Begriffe wäre, denselben übel zu gebrauchen, um sich zu verwunden. Sie wären ver<

pflichtet, unerachtet seiner Thränen, ihm diese Geschenke aus den Händen zu reißen,,.

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