Religion. Z7z
der Religion, sondern die Religion dem Staate untergeord-net sey: man wird merken, wie weise, einstchkvoll, und gutausgedachr jener Spruch des großen Heinrichs war: Maumuß Die Religion niemals vom Staate trennen.
Dreß vorüttögesehst, verlangen wir ihk von unsermStamsklügler, daß er uns zeige, oh m der christlichenRr-ligion etwas der Ordnung , oder der Gerechtigkeit, oder derwahren Glückseligkeit des Staates und der Glieder imStaate, zuwider sey.
Sie verhindert nicht, Laß der Staat einfach sch, w-eilsie im Gewiss n verpflichtet, den Gesehen zu gehorchen.Man kann das dreyzehme Kapitel des Sendschreibens vvmheiligen Paul an die Römer, wo von diesem Gegenständegehandelt wird , für ein Meisterstück ansehen, wodurch erdie Einstimmung und die vortrcffriche Eintracht zeiget, wel-che zwischen der Religion und der politischen Macht herrschensoll. Man wird dorten Stoffes genug finden, um die Ver-leumder des Christenrhumü schamroth und zu Schanden zumachen.
Sie verursachet Dis innerlichen Trennungen nicht, weilsie die heldenmäßigste und gcoßmüthigste Nächstenliebe vorschreibt.
Sie laßt nicht im Zweifel, ob man dem Landsherrnoder den Pfaffen zu gehorchen schuldig scy. Denn dererste Großprnst r der Religion, der von Jesu Christo selb-st?» unterwiesen worden war, giebt Len Christen Liese vor-treffliche Lehre: ^Haltet Iedermann in Ehren; laßt dieFurcht Gottes in euch wohnen; erweiset dem Röntgealle Ehren; gehorchet mit Furcht euern Gebiethern ; und
nicht