3?a Religio«.
„ seyn. Durch eitel Verlangen, vollkommen zu werden,„ würde ihr die Verbindung fehlen. Ihr verderbender Feh,„ ler läge selbst in ihrer Vollkommenheit.
Er brauchet danach drey Seiten. diese schönen Sähe zubeweisen; und alle seine Beweise bestehen darinnen, daß erdie Ausübung der evangelischen Vollkommenheit lächerlichverstellet.
Anmerkungen
über das Kapitel des gesellschaftlichen Vertrages.
Erste Anmerkung. Man darf nicht wundern. wennwir in diesem Kapitel viele Ungereimtheiten entdecken, daselbst die Aufschrift eine ist. Es ist eben so ungereimt zusagen: eine bürgerliche Religion, als wenn man sagete:eine Religion, die keine Religion ist. Fürwahr, der Aus,druck: Religion, bedeutet die Pflichten und den Dienst ge,gen Gott; natürliche, nochwendige, unerläßliche Pflichten,welche der Mensch nicht willkührlich annchmen oder verrver«fen kanu. Und der Ausdruck: bürgerlich, zeiget freye Per,träge unter Menschen zu ihrem wechselseitigen Nutzen an,welche von ihrer Bewilligung abhangen, und woran sie wech,seln und verändern dörfen. Diese Ausdrücke: bürgerlicheReligion, stellen dann unterschiedene Begriffe vor, welchenicht beysammen stehen können.
Zrveyre Anmerkung. Wo hat dieser Mann erfahren,daß die Menschen Anfangs keine andere Röntge, als dieGötter gehabt haben ? Es ist bewiesen, daß man dieGötter erst lange nach der Stiftung der Königreiche ausge,dacht hat. Er ziehe dann das gelehrte Werk des Cicero vonder Natur der Götter zu Rache; so wird er lernen, daß diemeisten jener Götter Menschen gewesen waren, die auf der