Druckschrift 
2 (1777) M - Z
Entstehung
Seite
369
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Religion. z 69

* ,, Unterdessen, da es doch allezeit einen Fürsten und bürgerliche Gesetze gegeben Hat, entspringt aus dieser dop,

pslten Macht ein immerwährender Streit wegen der Ge,

richtbarksit, wodurch in den christlichen Staaten aller gn,

ten Polizey der Weg versperret ist : und man ist niemals so glücklich gewesen zu erfahren, ob man Lern LanLsherrn,

oder den Pfaffen, zu gehorchen schuldig sey. Das christ-,, liche Gesetz ist im Grunde zum dauerhaften Bestände des Staates mehr schädlich, als nützlich.

,, Es ist eine ungereimte Religion, welche dm Menschen,

da sie ihnen zweyerley Gesetze, zwey Oberhäupter, zwey Vateriaude gievt, widersprechende Pflichten aufleget, und verhindert, daß sie zugleich gottselig und Bürger styn könn,

ten. Sie ist so augenstheiulich schlecht, daß man die Zeit verlöre, wenn man es beweisen wollte. Alles, was die gesellschaftliche Einigkeit zertrennet, bas tauget nichts,,.

Man vernehme, wie er nachmals den Gegensatz zwischendem Geiste des Christemhums, und zwischen den Vortheilender Gesellschaft schildert.

** Da diese Religion mit der politischen Gemeine keü ne sonderbare Verbindung Hst, läßt sie den Gesetzen die einzige Kraft, die sie aus sich sechsten ziehen, ohne diese!-- be zu vergrößern; und dadurch bleibt eines der größesten Bande der Gesellschaft ohne Wirkung. Noch mehr! an, statt die Herzen der Bürger an den Staat zu heften, macht,, sie dieselben von dem Staate, wie von allen Dingen der Erde, los. Ich sehe nicht, was dem Geiste der Geftll- schast mehr zuwider wäre. Eine christliche Gesellschaft würde weder zum Stärksten, noch zum Dauerhaftesten. seyn.

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II. Band. A a