338 Religion.
Wann der König eine Verordnung gemacht har, ist Ei-ner, der weder taub noch blind ist, verpflichtet zu wissen,daß es eine solche Verordnung gebe? Muß er lesen könne» ?Darf er, unter dem Vorwände, daß er nicht dazu verpfiich.tet sey, über die Verordnung spotten?i wenn ich verbunden bin, einen Menschen anzuhören,der mir predigen will, so bin ich auf gleiche weise ver-bunden , alle anzuhören, die mir predigen wollen. Ichhabe nicht mehr Ursache, die erste predigt, die mir derMuphti machet, als die predigt des Pfarrers, des Mo-laks, des Brachmans, anzuhören.,
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Man wiederholet nur in der christlichen Religion, wasdie Apostel geprediget haben; und als sie predigten, wiesensie ihre Vollmachtbriefe, nämlich, die Wunderthaten, dieErfüllung der Weissagungen, die erhabensten Tugenden auf.Haben der Muphti, der Molak, der Brachman auch der-gleichen Vollmachtbriefe aufzuweisen?
Als die Apostel Jesu Christi, oder Mahomets predig-ten, war man verpflichtet, von Hause wegzureisen, umsie predigen zu hören? warum sollte man eher einem,als dem andern, nachziehen? Dieser einzige Gedanken,wenn er gut überdacht, gut untersuchet wird, ist genüg-lich, um jene von ihrer Blindheit und ihrem Vorurthei-le zu heilen, die irgend eine Religion angenommenhaben.
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Dieser einzige Gedanken , wenn er wohl untersuchst wird,P schon genüglich, um die ganze Gottlosigkeit des Verfassers
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