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2 (1777) M - Z
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301
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Religion. zoi

als bewiesen, daß der Begriff von der Gesellschaft die Noch.Wendigkeit einer Religion voransseßet.

Man könnte noch weiter gehen und zeigen, daß hier dieErfahrung vollkommen mit der Vernunft überemskömmt;daß man in der bürgerlichen Gesellschaft allezeit einem Men«schm mistrauet, der keine Religion hat; daß die Religionallezeit das stärke sie Band der Gesellschaften ist; daß die grö«heften Vecändrungen, die in den Gesellschaften em standensind, wie bey den Griechen und Aömern, allezeit Menschenohne Religion zu Urhebern gehabt haben. Aber all«' dieseWahrheiten sind in alle Seelen so stark gepräget, und fließenso natürlich aus den Beweisen, die wir ausgeleget haben,haß es nicht vonnöthen ist, flch darüber weitläufiger zu er-klären. Es genüget, daß man nur daran erinnere.

Dritter Artikel.

Von der Ungenüglichkeit der natürlichen Religion.ZweyterSatz.

Die natürliche Religion, woran sich die Philosophen haltenwollen, ist für den Menschen nicht genügllch.

Die Nochwendigkeit einerReligion, und daoJoch der Re«ligion, sind zween Punkte, die den Philosophen gleich sehr mis«fallen. Sie vercheidigen sich sehr schlecht, wenn man umdes ersten Willen in sie dringt; und unter dem schönen Vor«wände, daß sie sich an das Naturgesetz und die natürlicheReligion halten, geben sie sich alle Mühe, um sich von demzweyten loözumachen. Sie sprechen viel vom Naturgesetzeund von der natürlichen Religion; aber sie nehmen sich wohlin Acht, zu sagen, worinnen sie bestehen, oder eine klare,verständliche, und deutliche Bestimmung davon zu geben.

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